Verwaltungsportal
-
Anerkennung Kurse für Fachkunde im Strahlenschutz
Um die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz zu erwerben, müssen Personen an Kursen im Strahlenschutz teilnehmen. Gleiches gilt für den Erwerb der Kenntnisse im Strahlenschutz im human-, zahn- und tiermedizinischen Bereich.
Wenn Sie solche Kurse veranstalten wollen, um den Teilnehmenden im Kurs das erforderliche theoretische Wissen im Strahlenschutz zu vermitteln, muss die zuständige Stelle prüfen, ob Ihr Kurs hierfür geeignet ist. -
Anlagengenehmigung nach § 23 Landeswassergesetz
Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.
-
Antibiotikaminimierung Maßnahmenplan-Onlinedienst
Direktes Einreichen von Maßnahmenplänen zur Antibiotikaminimierung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Hier werden sämtliche Informationen durch Tierhaltende und Tierarztpraxen direkt online erfasst und eingereicht. Das Ausfüllen und Einsenden von PDF- oder Papierformularen, wie in der alternativen Dienstversion, entfällt damit.
-
Anzeige Beschäftigung fremde StrlSch-Bereiche
Arbeiten Sie mit fremden Röntgeneinrichtungen oder mit fremden Störstrahlern und können diese Arbeiten zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 Millisievert im Kalenderjahr führen, dann müssen Sie diese Tätigkeiten bei der zuständigen Behörde anzeigen.
-
Anzeige einer Anlage nach 2. BImSchV
Gemäß § 12 der 2. BImSchV sind bestimmte in § 1 genannte Anlagen, in denen mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen umgegangen wird, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden. -
Anzeige einer Anlage nach 31. BImSchV
Gemäß § 5 Abs. 2 der 31. BImSchV sind bestimmte in Anhang I der Verordnung genannte Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten nach Anhang II der Verordnung durchgeführt werden, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden. -
Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
Gemäß § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV sind Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr und Gleichstromanlagen, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden. -
Anzeige Prüfung Erprobung Wartung Instandsetzung
Wenn Sie Röntgeneinrichtungen oder Störstrahler prüfen, erproben, warten oder instand setzen möchten, müssen Sie dies der zuständigen Behörde vor Beginn der Tätigkeit anzeigen.
-
Anzeige technische Röntgeneinrichtung
Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung, für die eine Anzeige gemäß § 19 Absatz 1 Strahlenschutzgesetz erforderlich ist, in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies der zuständigen Behörde angezeigt werden.
-
BOB-SH BImSchG-Genehmigungsverfahren
Das BImSchG-Beteiligungsverfahren ermöglicht es dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Genehmigungsbehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß §11 der 9. BImSchV elektronisch durchführen und die eingegangenen Nebenbestimmungen online auszuwerten zu bearbeiten.
Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.
-
BOB-SH Landesplanung
Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten online Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren des Landes und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Verfahrensträger abzugeben.
Es werden hier Planungsunterlagen zu folgenden Planungsverfahren des Landes ausgelegt:
- Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
- Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne
- Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
- Neuaufstellung der integrierten Regionalpläne
-
Boden- und Altlastenkataster - Auskunft beantragen
In Schleswig-Holstein werden im Boden- und Altlastenkataster Informationen über mögliche Bodenbelastungen und Altlasten erfasst und gespeichert. Diese Kataster werden in Schleswig-Holstein von den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geführt. Als Altlasten werden Flächen bezeichnet, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, aber insbesondere auch für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist.
Um zu erfahren, ob sich auf einem Grundstück eine altlastverdächtige Fläche (ein Altlastenverdacht) oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster beantragen.
Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen. -
Förderung zur Wolfsprävention
Mit dem Onlinedienst können Schaf- und Ziegenhalter die Gewährung einer Förderung für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in Schleswig-Holstein zur Sicherung ihres Tierbestandes beantragen.
-
Gänsemelder - Gänsemonitoring und -management
Georeferenzierte Anzeige und Meldung von gesichteten Gänsen, Enten und Schwänen sowie Meldung von Schäden und ggf. Ernteverlusten, die durch ebendiese verursacht sind.
-
Genehmigung Betrieb oder Änderung Störstrahler
Wenn Sie beabsichtigen einen Störstrahler in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an dessen Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
-
Genehmigung Betrieb oder Änderung Teleradiologie
Wenn Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung teleradiologisch zu betreiben oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
-
Genehmigung Betrieb technische Röntgeneinrichtung
Wenn Sie beabsichtigen eine technische Röntgeneinrichtung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
-
Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans
Hier können Sie Ihren fischereilichen Hegeplan nach § 21 Abs. 2 LFischG bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.
-
Genehmigung eines Fischereipachtvertrags
Hier können Sie Ihren Fischereipachtvertrag zur Übertragung des Fischereirechts an einem Gewässer bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.
-
Genehmigung Röntgeneinrichtung Werkstoffprüfung
Wenn Sie beabsichtigen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung in Betrieb zu nehmen oder eine wesentliche Änderung an deren Betrieb vornehmen, muss dies von der zuständigen Behörde genehmigt werden.
-
Jahresfangmeldung Aalfischerei zu Erwerbszwecken
Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalfischerei zu Erwerbszwecken nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.
-
Jahresmeldung Aalbesatz
Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalbesatz nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.
-
Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger
Die Landesregierung führt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ fort. Die Menschen in Schleswig-Holstein können neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einreichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einläuten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für Privathaushalte.
Hinweis:
Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 und der darauffolgenden Entscheidung auf Landesebene vom 16.11.2023 ist das Förderprogramm bis auf weiteres gestoppt.
Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.In Antragsverfahren der Batteriespeicher, Ladestationen und nicht-fossilen Heizsystemen, in denen bereits Zuwendungsbescheide erteilt wurden, können Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung hochgeladen werden.
-
Vergabe abfallrechtlicher Betriebsnummern
Behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen identifizieren die einzelnen Betriebsstätten in unterschiedlichen abfallrechtlichen Verfahren. Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben, identifizieren die Betriebsstätten aber auch in anderen abfallrechtlichen Formularen wie dem Entsorgungsfachbetriebszertifikat. Im Online-Dienst können behördliche Betriebsnummern als Erzeuger oder Entsorger von Abfällen bzw. als von einem Erzeuger Bevollmächtigter elektronisch beantragt werden. Zudem besteht die Möglichkeit den zuständigen Behörden auf einfache Art Änderungen oder Löschungen bezüglich der Angaben zum Betrieb mitzuteilen.
-
Wolfsmeldungen SH
Georeferenzierte Meldung von Wolfshinweisen (Sichtungen und/oder Heulen)
Weiterführende Informationen
-
Innovationen und Technologietransfer Wenn Sie eine fachliche oder regionale Plattform für einen organisierten Austausch in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder zwischen beiden einrichten möchten und dabei innovationsorientierte Zukunftsfelder adressieren (Innovationsorientierte Netzwerke, oder wenn Sie eine neue Form der Unterstützung des Technologietransfers realisieren möchten, die kollaboratives Arbeiten, Existenzgründungen oder Ausgründungen aus der Wissenschaft zum Inhalt hat (Neuartige Strukturen des Technologietransfers), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.