Landwirtschaft und Umwelt

  • Anlagengenehmigung nach § 23 Landeswassergesetz

    Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

  • Antibiotikaminimierung Maßnahmenplan-Onlinedienst

    Direktes Einreichen von Maßnahmenplänen zur Antibiotikaminimierung in der landwirtschaftlichen Tierhaltung. Hier werden sämtliche Informationen durch Tierhaltende und Tierarztpraxen direkt online erfasst und eingereicht. Das Ausfüllen und Einsenden von PDF- oder Papierformularen, wie in der alternativen Dienstversion, entfällt damit.

  • Anzeige einer Anlage nach 2. BImSchV

    Gemäß § 12 der 2. BImSchV sind bestimmte in § 1 genannte Anlagen, in denen mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen umgegangen wird, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
    Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.

  • Anzeige einer Anlage nach 31. BImSchV

    Gemäß § 5 Abs. 2 der 31. BImSchV sind bestimmte in Anhang I der Verordnung genannte Anlagen, in denen unter Verwendung organischer Lösemittel Tätigkeiten nach Anhang II der Verordnung durchgeführt werden, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
    Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.

  • Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

    Gemäß § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV sind Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr und Gleichstromanlagen, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
    Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.

  • BOB-SH BImSchG-Genehmigungsverfahren

    Das BImSchG-Beteiligungsverfahren ermöglicht es dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Genehmigungsbehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß §11 der 9. BImSchV elektronisch durchführen und die eingegangenen Nebenbestimmungen online auszuwerten zu bearbeiten.

    Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.

  • BOB-SH Landesplanung

    Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten online Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren des Landes und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Verfahrensträger abzugeben.

    Es werden hier Planungsunterlagen zu folgenden Planungsverfahren des Landes ausgelegt:

    • Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
    • Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne
    • Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
    • Neuaufstellung der integrierten Regionalpläne
  • Boden- und Altlastenkataster - Auskunft beantragen

    In Schleswig-Holstein werden im Boden- und Altlastenkataster Informationen über mögliche Bodenbelastungen und Altlasten erfasst und gespeichert. Diese Kataster werden in Schleswig-Holstein von den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geführt. Als Altlasten werden Flächen bezeichnet, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, aber insbesondere auch für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist.

    Um zu erfahren, ob sich auf einem Grundstück eine altlastverdächtige Fläche (ein Altlastenverdacht) oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster beantragen.
    Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen.

  • Förderung zur Wolfsprävention

    Mit dem Onlinedienst können Schaf- und Ziegenhalter die Gewährung einer Förderung für Präventionsmaßnahmen gegen Wolfsschäden in Schleswig-Holstein zur Sicherung ihres Tierbestandes beantragen.

  • Gänsemelder - Gänsemonitoring und -management

    Georeferenzierte Anzeige und Meldung von gesichteten Gänsen, Enten und Schwänen sowie Meldung von Schäden und ggf. Ernteverlusten, die durch ebendiese verursacht sind.

  • Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans

    Hier können Sie Ihren fischereilichen Hegeplan nach § 21 Abs. 2 LFischG bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.

  • Genehmigung eines Fischereipachtvertrags

    Hier können Sie Ihren Fischereipachtvertrag zur Übertragung des Fischereirechts an einem Gewässer bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.

  • Jahresfangmeldung Aalfischerei zu Erwerbszwecken

    Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalfischerei zu Erwerbszwecken nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.

  • Jahresmeldung Aalbesatz

    Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalbesatz nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.

  • Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

    Die Landesregierung hat sich aufgrund der Haushaltslage dazu entschieden, das gestoppte Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ nicht fortzuführen.

    Für die Antragsverfahren der Batteriespeicher, Ladestationen und nicht-fossilen Heizsystemen, in denen bereits Zuwendungsbescheide erteilt wurden, können Sie Ihre Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung bereits jetzt hochladen.

    Alle bis zum vorläufigen Stopp des Förderprogramms am 16.11.2023 eingegangenen Anträge und die laufenden Verfahren werden, vorbehaltlich der Festlegung des Haushaltes 2024, bearbeitet und beschieden.

    Neue Bewilligungen können erst nach Verabschiedung des Haushaltes 2024, voraussichtlich im April dieses Jahres, erteilt werden. Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

    Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, die erforderlichen Nachweise nach Erteilung der Zwischenbescheide so umgehend wie möglich einzureichen.

  • Wasserabgabe - Abgabedaten und Mengen mitteilen

    Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder Grundwasser?
    Entnommene Wassermengen sind in der Regel jährlich zu melden.
    Zudem ist für bestimmte Entnahmen eine Abgabe an das Land zu entrichten. Hierfür ist jährlich eine Abgabenerklärung zu übersenden.
    Meldungen bzw. Erklärungen sind an die untere Wasserbehörde des Kreises oder der kreisfreien Stadt zu übersenden, in deren Gebiet die Wasserentnahme erfolgt.

    Mit diesem Online-Dienst können Sie sowohl Entnahmemengen melden als auch die Abgabenerklärung erledigen.
    Vorab müssen Sie sich mit Ihrem Servicekonto einmalig für die Nutzung registrieren, damit das Formular mit den Daten Ihrer Wasserentnahmen vorgefüllt werden kann. Die Registrierung muss in jedem Kreis / jeder kreisfreien Stadt separat erfolgen, wenn Wasserentnahmen in mehreren Kreisen/kreisfreien Städten erfolgen. Nach erfolgterer Registrierung erhalten Sie hierüber eine Nachricht an Ihr Servicekonto. Anschließend ist die Abgabe der Erklärungen online möglich.

  • Wolfsmeldungen SH

    Georeferenzierte Meldung von Wolfshinweisen (Sichtungen und/oder Heulen)

  • Energieeinspar- und Energieeffizienztechnologien

    Wenn Sie ein F&E- oder Investitionsprojekt zur Steigerung der Energieeffizienz und/oder Senkung des Energieverbrauchs umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für das Projekt erhalten.
  • Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung

    Dieser Onlinedienst ermöglicht die Beantragung einer Förderung im Rahmen der "Richtlinie des Landes Schleswigholstein für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Vorhaben zur Flächenrevitalisierung und Altlastensanierung". Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist es, insbesondere in stark überprägten urbanen Räumen versiegelte bzw. mindergenutzte Flächen zu revitalisieren und, sofern erforderlich, im Boden und Grundwasser vorhandene Schadstoffe zu sanieren, um die Flächen so für eine ökologische Nachnutzung vorzubereiten.
  • Innovationen und Technologietransfer

    Wenn Sie eine fachliche oder regionale Plattform für einen organisierten Austausch in der Wissenschaft, der Wirtschaft oder zwischen beiden einrichten möchten und dabei innovationsorientierte Zukunftsfelder adressieren (Innovationsorientierte Netzwerke, oder wenn Sie eine neue Form der Unterstützung des Technologietransfers realisieren möchten, die kollaboratives Arbeiten, Existenzgründungen oder Ausgründungen aus der Wissenschaft zum Inhalt hat (Neuartige Strukturen des Technologietransfers), können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.