Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans

Hier können Sie Ihren fischereilichen Hegeplan nach § 21 Abs. 2 LFischG bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.

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Wie hoch sind die Kosten?

keine Kosten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

30-60 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Abhängig vom Einzelfall ca. 1-4 Wochen

Wer kann mir helfen?

  • Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung 3

  • Tel. 04347 704 311
  • Hegeplan@llur.landsh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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