Genehmigung eines fischereilichen Hegeplans
Hier können Sie Ihren fischereilichen Hegeplan nach § 21 Abs. 2 LFischG bei der oberen Fischereibehörde zur Genehmigung einreichen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Wie hoch sind die Kosten?
keine Kosten
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
30-60 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Abhängig vom Einzelfall ca. 1-4 Wochen
Wer kann mir helfen?
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Abteilung 3
- Tel. 04347 704 311
- Hegeplan@llur.landsh.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
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