Bauen

  • BOB-SH Bauleitplanung

    BOB-SH Bauleitplanung ermöglicht den planenden Kommunen (Verfahrensträgern) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 4 BauGB elektronisch durchzuführen und die eingegangenen Anregungen online auszuwerten und zu verarbeiten.

    Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Kommunen abzugeben.

  • BOB-SH BImSchG-Genehmigungsverfahren

    Das BImSchG-Beteiligungsverfahren ermöglicht es dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Genehmigungsbehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß §11 der 9. BImSchV elektronisch durchführen und die eingegangenen Nebenbestimmungen online auszuwerten zu bearbeiten.

    Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.

  • BOB-SH Landesplanung

    Behörden, Träger öffentlicher Belange sowie Bürgerinnen und Bürger erhalten online Informationen über aktuelle Beteiligungsverfahren des Landes und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Verfahrensträger abzugeben.

    Es werden hier Planungsunterlagen zu folgenden Planungsverfahren des Landes ausgelegt:

    • Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplans und Teilaufstellung der Regionalpläne (Sachthema Windenergie)
    • Fortschreibung der Landschaftsrahmenpläne
    • Fortschreibung des Landesentwicklungsplans
    • Neuaufstellung der integrierten Regionalpläne
  • BOB-SH Planfeststellung

    Über BOB-SH Planfeststellungsverfahren stellen die Planfeststellungsbehörden des Landes Schleswig-Holstein die auszulegenden Unterlagen online zur Einsicht und zum Download bereit.

    Die ausgelegten Unterlagen werden auf einer öffentlichen Web-Seite zur Einsicht und zum Download bereitgestellt.

    Naturschutz- und Umweltvereinigungen sowie Bürgerinnen und Bürger mit Identitätsnachweis können sich in den dafür vorgesehenen Phasen mit Stellungnahmen bzw. Einwendungen an den Verfahren beteiligen.

  • Boden- und Altlastenkataster - Auskunft beantragen

    In Schleswig-Holstein werden im Boden- und Altlastenkataster Informationen über mögliche Bodenbelastungen und Altlasten erfasst und gespeichert. Diese Kataster werden in Schleswig-Holstein von den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geführt. Als Altlasten werden Flächen bezeichnet, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, aber insbesondere auch für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist.

    Um zu erfahren, ob sich auf einem Grundstück eine altlastverdächtige Fläche (ein Altlastenverdacht) oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster beantragen.
    Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen.

  • Fonds für Barrierefreiheit

    Auf dieser Internetseite können Sie

    1. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit einreichen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Es können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingehen.
    2. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Die Förderanträge können ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
    3. einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung einreichen. Die Termine für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    4. einen Verwendungsnachweis einreichen. Den Termin für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
  • Förderrichtlinie Open Data

    Online-Dienst für die Fördermittelrichtlinie Open Data.

  • Geoserver

    Liegenschaftskataster-Auskunft für Schleswig-Holstein. Zugang für registrierte Firmenkunden mit einer gültigen Vereinbarung.

    Dieser Dienst dient in erster Linie zur Erstellung amtlicher Auszüge aus dem Liegenschaftskataster. Eine einfache Übersicht der Flurstücke Schleswig-Holsteins finden Sie im ALKIS-Flurstücke Portal des Digitalen-Atlas-Nord. Den Link dazu finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?".

    NEU: Hier finden Sie die Anleitung zur Benutzung des Geoservers 3.1 (ggf. müssen Sie vorher Ihren Browsercache leeren)

  • Katastervermessung

    Liegenschaftskataster-Antrag auf Vermessungsleistungen. Mit diesem Dienst können Sie eine Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung beantragen.

  • Löschungsbewilligung einer Dienstbarkeit (Denkmal)

    Zum Schutz von archäologischen Denkmälern kann die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks eingeschränkt und mit Schutzauflagen versehen sein. Sie sehen dies anhand der Aufschrift "Denkmalschutz" in Ihrem Grundbuch. Sofern die Eintragung unberechtigt oder obsolet ist, können Grundstückseigentümer:innen eine Löschung der Dienstbarkeit beim zuständigen Grundbuchamt beantragen und benötigen hierfür eine Einwilligungserklärung, die Sie mit diesem Online-Dienst beantragen können. Nachdem die zuständige Denkmalschutzbehörde Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

  • Programm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur

    Mit diesem Dienst können Kultureinrichtungen einen Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm digitale Transformation in Kultureinrichtungen stellen.

  • Überprüfung auf Kampfmittelbelastung (SH)

    Viele Gebiete in Schleswig-Holstein waren während des Zweiten Weltkriegs von Bombenangriffen betroffen.Der Kampfmittelräumdienst ist gemäß Kampfmittelverordnung für die Abwehr von Gefahren, die von Kampfmitteln ausgehen, zuständig.

  • XPlanungsplattform

    Die XPlanungsplattform stellt eine wichtige Komponente zur zentralen Ablage für XPlanung-konforme formelle Pläne der räumlichen Entwicklung dar. Sie unterstützt Behörden und Planungs- und Ingenieurbüros dabei, ihre Pläne im Standard XPlanung gemäß ihrer Pflichten zu veröffentlichen. Das bedeutet, dass die Pläne in verschiedenen Portalen eingebunden und vom Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein direkt weiterverarbeitet werden können. Damit werden kommunale Pflichten zukünftig automatisch durch das Einladen Ihrer XPlanungs-Daten in die XPlanungsplattform erfüllt (DANord, SH-MIS und INSPIRE).

    XPlanung ist ein Datenstandard zur Bereitstellung von räumlichen Plandaten (Bebauungspläne, Flächennutzungspläne, Regionalpläne etc.). Der Standard wird durch das maschinenlesbare Dateiformat XPlanGML umgesetzt. XPlanung gewährt einen verlustfreien Austausch von Planinhalten in Verknüpfung zu den Geometrien sowie den zugehörigen Metadaten.

  • Einzelbetriebliche Investitionsförderung - EFRE

    Förderung einzelbetrieblicher Investitionen von Unternehmen im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021-2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Finanzielle Unterstützung für die Errichtung oder die Erweiterung von Betriebsstätten. Für Investitionen, die auf die Anschaffung von neuen Maschinen/ Anlagen und Gebäuden abzielen und verbunden mit der Schaffung von Arbeitsplätzen sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
  • Erneuerbare Wärme- und Kälteversorgung

    Dieser Onlinedienst ermöglicht die Beantragung einer Förderung im Rahmen der Richtlinie "Nachhaltige Wärmeversorgungssysteme". Ziel der Förderung ist die objektübergreifende Umsetzung und Unterstützung von Projekten im Bereich der Erneuerbaren Wärme- und Kälteversorgung. Es können Förderungen für Vorhaben beantragt werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen, Wärmespeichern und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen (wird von „Wärme“ gesprochen, so ist gleichbedeutend auch „Kälte“ gemeint).