Fonds für Barrierefreiheit
Auf dieser Internetseite können Sie einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives oder nichtinvestives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie "Fonds für Barrierefreiheit" zur Förderung der Barrierefreiheit gemäß UN-Behindertenrechtskonvention. Es können nur die Förderanträge für eine Prüfung berücksichtigt werden, die bis zum 01.04. eingehen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Halten Sie bitte bei der Benutzung dieses Online-Dienstes folgende Unterlagen in elektronischer Form (PDF oder JPG/JPEG) bereit:
für investive Vorhaben bzw. Bauvorhaben:
- Planungsunterlagen wie einen Übersichts- und Lageplan
- Entwurfszeichnungen
- Vorbescheide für bauaufsichtliche oder andere notwendige Genehmigungen (z.B. Denkmalschutz)
- eine dreigliedrige Kostenberechnung nach der DIN 276 (bei kleineren Vorhaben: Kostenangebote)
- Nachweis über die Folge- und Bewirtschaftungskosten
für investive und nichtinvestive Vorhaben:
- Bestätigungen der Mittelgeber über die Bewilligung von weiteren öffentlichen Fördermitteln bzw. zugesagten Beiträgen und Spenden, soweit diese gewährt werden.
Sollten diese notwendigen Unterlagen derzeit noch nicht oder nur in Teilen vorliegen, können die Unterlagen unter Angabe der Vorgangsnummer bis zum 01.05. per E-Mail an brk@stk.landsh.de nachgereicht werden.
für investive Vorhaben bzw. Bauvorhaben:
- Planungsunterlagen wie einen Übersichts- und Lageplan
- Entwurfszeichnungen
- Vorbescheide für bauaufsichtliche oder andere notwendige Genehmigungen (z.B. Denkmalschutz)
- eine dreigliedrige Kostenberechnung nach der DIN 276 (bei kleineren Vorhaben: Kostenangebote)
- Nachweis über die Folge- und Bewirtschaftungskosten
für investive und nichtinvestive Vorhaben:
- Bestätigungen der Mittelgeber über die Bewilligung von weiteren öffentlichen Fördermitteln bzw. zugesagten Beiträgen und Spenden, soweit diese gewährt werden.
Sollten diese notwendigen Unterlagen derzeit noch nicht oder nur in Teilen vorliegen, können die Unterlagen unter Angabe der Vorgangsnummer bis zum 01.05. per E-Mail an brk@stk.landsh.de nachgereicht werden.
Wie hoch sind die Kosten?
Keine
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
ca. 30 - 45 Minuten
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Die Prüfung aller hier eingegangenen Förderanträge dauert ca. 3 - 5 Monate.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
StK 260 / StK 262
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
StK 260 / StK 262
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
- Tel. 0431-988-8436
- brk@stk.landsh.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
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