Fonds für Barrierefreiheit

Auf dieser Internetseite können Sie

  1. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit einreichen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Es können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingehen.
  2. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Die Förderanträge können ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
  3. einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung einreichen. Die Termine für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
  4. einen Verwendungsnachweis einreichen. Den Termin für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
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Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Die Bearbeitung eines Online-Antrages oder eines Verwendungsnachweises dauert ca. 30 bis 45 Minuten.
Die Bearbeitung des Auszahlungsantrages dauert ca. 5 bis 10 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Prüfung aller hier eingegangenen Förderanträge dauert ca. 3 - 5 Monate. Die Prüfung der eingereichten Verwendungsnachweise dauert ca. 3 - 9 Monate. Die Bearbeitung des Auszahlungsantrages erfolgt entsprechend der von Ihnen angegebenen Auszahlungstermine.

Wer kann mir helfen?

Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
Tim Klenke
StK 261
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel

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