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BOB-SH Bauleitplanung ermöglicht den planenden Kommunen (Verfahrensträgern) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 4 BauGB elektronisch durchzuführen und die eingegangenen Anregungen online auszuwerten und zu verarbeiten.
Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Kommunen abzugeben.
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Mit der Abonnierung des Online-Dienstes BOB-SH Bauleitplanung geben Behörden oder Träger öffentlicher Belange Ihr Einverständnis zur elektronischen Beteiligung gemäß §4 BauGB und akzeptieren die Nutzungsbedingungen des Online-Dienstes. Die für den Online-Dienst geltenden "Bedingungen zur Teilnahme an BOB-SH Bauleitplanung" sind unter dem untenstehenden Link unter „Was es sonst noch zu Wissen gibt" einsehbar und gelten zunächst bis zum 31.12.2022.
Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger, beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange kostenlos.
Den planenden Kommunen entstehen durch die Nutzung von BOB-SH Bauleitplanung keine Kosten.
variabel
variabel
Bürgerebene BOB-SH Bauleitplanung Online-Beteiligung
Infobroschüre zur BOB-SH Bauleitplanung Online-Beteiligung (PDF 0,24 MB)
Bedingungen zur Teilnahme an BOB-SH Bauleitplanung (PDF 0,11 MB)
Benutzerregistrierung für BOB-SH Bauleitplanung (PDF 1,45 MB)
BOB-SH Landesplanung, Öffentlichkeitsbeteiligung BOB-SH Windenergie
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Online-Portal der Planfeststellungsverfahren in Schleswig-Holstein
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