Gesellschaft, Politik, Kultur

  • Akkreditierung für Medienvertreter*innen

    Für die Berichterstattung von öffentlichen Sitzungen des Landtages benötigen Vertreterinnen und Vertreter der Medien eine Akkreditierung. Die Akkreditierung kann für einzelne Tage als Tagesakkreditierung oder als Dauerakkreditierung erteilt werden. Diese kann von Medienvertreterinnen und Medienvertretern beantragt werden, die regelmäßig aus dem Landeshaus berichten. Sie gilt für das laufende Kalenderjahr, zum Jahresbeginn muss der Antrag neu gestellt werden. Auch für Veranstaltungen mit gesondertem Akkreditierungsverfahren können hier die Anmeldungen vorgenommen werden. Unabhängig von einer Akkreditierung wird der Zutritt zum Landeshaus allen Besucherinnen und Besuchern, einschließlich der Medienvertreterinnen und Medienvertreter, nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokuments erteilt.

  • Fonds für Barrierefreiheit

    Auf dieser Internetseite können Sie

    1. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit einreichen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Es können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingehen.
    2. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Die Förderanträge können ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
    3. einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung einreichen. Die Termine für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    4. einen Verwendungsnachweis einreichen. Den Termin für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
  • Förderprogramm "Digitale Knotenpunkte"

    Mit dem Online-Dienst können Förderungen ausschließlich für Digitale Knotenpunkte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Außerdem können Sie Ihren Mittelabruf online erledigen. Abschließend können Sie auch Ihren Verwendungsnachweis online einreichen. Maßgeblich ist dafür die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte“. Die aktuellen Einreichungszeitpunkte finden Sie auf schleswig-holstein.de - So werden Sie Digitaler Knotenpunkt.

  • Genehmigung Privatsuche mit Mess- und Suchgeräten

    Wollen Sie mithilfe von Mess- und Suchgeräten, insbesondere Metalldetektoren, eine Suche durchführen, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Deshalb bedarf auch die sogenannte Auftragssuche nach verlorenen Gegenständen, die Suche nach gefährlichen Metallgegenständen auf Freizeitflächen (z.B. Spielplätzen) oder die Metalldetektorsuche an Badestränden einer Genehmigung, die sie mit diesem Online-Dienst beantragen können. Für die Suche mit Metalldetektoren an Badestellen kann eine pauschale Genehmigung direkt auf der Homepage des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) heruntergeladen werden. Abgesehen von diesen Ausnahmefällen erfordert die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich einen gesonderten Sachkundenachweis.

  • Genehmigung Privatsuche ohne Mess- und Suchgeräte

    Wollen Sie ohne Mess- und Suchgeräte, insbesondere Metalldetektor, eine Suche nach archäologischen Funden an der Oberfläche durchführen, benötigen Sie hierfür eine denkmalrechtliche Genehmigung, die sie mit diesem Online-Dienst beantragen können.

  • Meldung eines Kulturdenkmals

    Wenn Sie zufällig auf der Oberfläche oder bei Erdarbeiten ein archäologisches Kulturdenkmal entdeckt oder gefunden haben, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet dies der zuständigen Denkmalschutz-Behörde unverzüglich mitzuteilen. Bei Arbeiten gilt dies insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Leitende der Arbeiten. Archäologische Kulturdenkmäler können bspw. Gegenstände (Steinwerkzeuge, Scherben, Münzen etc.) oder Strukturen (Siedlungsreste, Gräber etc.) aus der Vergangenheit des Menschen sein.

    Mit diesem Dienst können Sie die Meldung eines Kulturdenkmals mitteilen (Fundmeldung).

  • Mitteilung Eigentümerwechsel arch. Kulturdenkmal

    Den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn das Denkmal nicht im Grundbuch eingetragen ist. Nachdem die Behörde den Eigentümerwechsel dokumentiert hat, erhalten Sie von der Behörde eine schriftliche Rückmeldung über den Eintrag.
    Die Mitteilung können Sie mithilfe dieses Online-Dienstes vornehmen.

  • Nutzungsrechte Bildmaterial beantragen

    Wenn Sie Bildmaterial des ALSH für Studienzwecke oder Veröffentlichungen verwenden möchten, kann Ihnen das ALSH über eine Nutzungsvereinbarung, die Beschränkungen oder weitere vertragliche Regelungen enthalten kann, einfache Nutzungsrechte einräumen. Über diesen Online-Dienst können Sie die Einräumung derartiger Nutzungsrechte beantragen.

  • Programm Umsetzung digitaler Masterplan Kultur

    Mit diesem Dienst können Kultureinrichtungen einen Antrag auf Förderung aus dem Förderprogramm digitale Transformation in Kultureinrichtungen stellen.

  • Sachkundenachweis Mess- und Suchgeräte Anerkennung

    Wollen Sie mithilfe von Mess- und Suchgeräten, insbesondere Metalldetektoren, eine Suche durchführen, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Deshalb bedarf auch die sogenannte Auftragssuche nach verlorenen Gegenständen, die Suche nach gefährlichen Metallgegenständen auf Freizeitflächen (z.B. Spielplätzen) oder die Metalldetektorsuche an Badestränden einer Genehmigung. Für die Suche mit Metalldetektoren an Badestellen kann eine pauschale Genehmigung direkt auf der Homepage des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) heruntergeladen werden. Abgesehen von diesen Ausnahmefällen erfordert die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich einen gesonderten Sachkundenachweis. Sind Sie bereits im Besitz eines Sachkundenachweises, können Sie dessen Anerkennung über diesen Online-Dienst beantragen.

  • Volksinitiativen

    In diesem Online-Dienst können Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein eine Volksinitiative digital erstellen und veröffentlichen oder mit ihrer elektronischen Mitzeichnung unterstützen. Selbstverständlich kann dieser Dienst auch nur zur Information eingesehen werden.

  • Digitale Spiele - Modul 3: Produktion

    Wenn Sie ein digitales Spiel entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Produktion des Spiels erhalten.
  • Digitale Spiele -Modul 1: Konzeptentwicklung

    Wenn Sie ein digitales Spiel entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Konzeptentwicklung des Spiels erhalten.
  • Digitale Spiele -Modul 2: Prototypentwicklung

    Wenn Sie ein digitales Spiel entwickeln möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung für die Prototypentwicklung des Spiels erhalten.