Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wollen Sie mithilfe von Mess- und Suchgeräten, insbesondere Metalldetektoren, eine Suche durchführen, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Deshalb bedarf auch die sogenannte Auftragssuche nach verlorenen Gegenständen, die Suche nach gefährlichen Metallgegenständen auf Freizeitflächen (z.B. Spielplätzen) oder die Metalldetektorsuche an Badestränden einer Genehmigung. Für die Suche mit Metalldetektoren an Badestellen kann eine pauschale Genehmigung direkt auf der Homepage des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) heruntergeladen werden. Abgesehen von diesen Ausnahmefällen erfordert die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich einen gesonderten Sachkundenachweis. Sind Sie bereits im Besitz eines Sachkundenachweises, können Sie dessen Anerkennung über diesen Online-Dienst beantragen.
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Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die
Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de
Es fallen keine Gebühren an
5-10 Minuten
Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Praktische Archäologie
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig
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