Sachkundenachweis Mess- und Suchgeräte Anerkennung

Wollen Sie mithilfe von Mess- und Suchgeräten, insbesondere Metalldetektoren, eine Suche durchführen, benötigen Sie hierfür grundsätzlich eine denkmalrechtliche Genehmigung. Deshalb bedarf auch die sogenannte Auftragssuche nach verlorenen Gegenständen, die Suche nach gefährlichen Metallgegenständen auf Freizeitflächen (z.B. Spielplätzen) oder die Metalldetektorsuche an Badestränden einer Genehmigung. Für die Suche mit Metalldetektoren an Badestellen kann eine pauschale Genehmigung direkt auf der Homepage des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein (ALSH) heruntergeladen werden. Abgesehen von diesen Ausnahmefällen erfordert die Suche mit Metalldetektoren grundsätzlich einen gesonderten Sachkundenachweis. Sind Sie bereits im Besitz eines Sachkundenachweises, können Sie dessen Anerkennung über diesen Online-Dienst beantragen.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto oder Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz