Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Mit dem Online-Dienst können Förderungen ausschließlich für Digitale Knotenpunkte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Außerdem können Sie Ihren Mittelabruf online erledigen. Abschließend können Sie auch Ihren Verwendungsnachweis online einreichen. Maßgeblich ist dafür die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte“. Die aktuellen Einreichungszeitpunkte finden Sie auf digitales.SH.
Derzeit steht dieser Dienst nicht zur Verfügung.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Diese Förderung dient auschließlich den Digitalen Knotenpunkten Schleswig-Holsteins. Ihr Antrag auf Förderung ist nur mit einer handschriftlichen Unterschrift gültig.
Drucken Sie bitte die erste Seite Ihres Antrags aus, unterzeichnen diese und senden Sie den einseitigen Ausdruck an die in dem Dokument angegebene Adresse.
Es entstehen keine Kosten bei der Bearbeitung.
Die Bearbeitung kann bis zu 30-45 Minuten dauern.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge ab. Wir rechnen mindestens mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten.
Der Ministerpräsident
des Landes Schleswig-Holstein
Staatskanzlei
Abteilung Digitalisierung und zentrales IT-Management
der Landesregierung
StK 30
Niemannsweg 220
24106 Kiel
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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