Nutzungsrechte Bildmaterial beantragen

Wenn Sie Bildmaterial des ALSH für Studienzwecke oder Veröffentlichungen verwenden möchten, kann Ihnen das ALSH über eine Nutzungsvereinbarung, die Beschränkungen oder weitere vertragliche Regelungen enthalten kann, einfache Nutzungsrechte einräumen. Über diesen Online-Dienst können Sie die Einräumung derartiger Nutzungsrechte beantragen.

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

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Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang. In dringlichen Fällen teilen Sie uns dies bitte durch eine Zusatzangabe im Feld "Bitte beschreiben Sie die geplante Verwendung" mit.

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