Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn das Denkmal nicht im Grundbuch eingetragen ist. Nachdem die Behörde den Eigentümerwechsel dokumentiert hat, erhalten Sie von der Behörde eine schriftliche Rückmeldung über den Eintrag.
Die Mitteilung können Sie mithilfe dieses Online-Dienstes vornehmen.
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Sie haben ein Grundstück erworben oder veräußert, das ein unbewegliches archäologisches Kulturdenkmal beinhaltet.
Der Eigentümerwechsel muss bereits im Grundbuchamt vollzogen worden sein.
Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Bei Fragen zu Bau- und Kunstdenkmälern wenden Sie sich bitte an das
Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
Telefon: 0431 69677-60
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die
Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de
Es fallen keine Gebühren an
5-10 Minuten
Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Denkmalschutz und Archäologische Landesaufnahme
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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