Mitteilung Eigentümerwechsel arch. Kulturdenkmal

Den Eigentümerwechsel eines unbeweglichen archäologischen Kulturdenkmals müssen Sie der zuständigen Behörde mitteilen. Dies ist insbesondere dann notwendig, wenn das Denkmal nicht im Grundbuch eingetragen ist. Nachdem die Behörde den Eigentümerwechsel dokumentiert hat, erhalten Sie von der Behörde eine schriftliche Rückmeldung über den Eintrag.
Die Mitteilung können Sie mithilfe dieses Online-Dienstes vornehmen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Sie haben ein Grundstück erworben oder veräußert, das ein unbewegliches archäologisches Kulturdenkmal beinhaltet.
Der Eigentümerwechsel muss bereits im Grundbuchamt vollzogen worden sein.

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Bei Fragen zu Bau- und Kunstdenkmälern wenden Sie sich bitte an das

Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
Telefon: 0431 69677-60
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de

Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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