Volksinitiativen

In diesem Online-Dienst können Bürgerinnen und Bürger des Landes Schleswig-Holstein eine Volksinitiative digital erstellen und veröffentlichen oder mit ihrer elektronischen Mitzeichnung unterstützen. Selbstverständlich kann dieser Dienst auch nur zur Information eingesehen werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Dies gilt, sofern Sie sich über bereits digital erstellte Volksinitiativen informieren möchten. Möchten Sie eine Volksinitiative digital erstellen und veröffentlichen, benötigen Sie ein Servicekonto Plus. Um eine digital erstellte Volksinitiative mit Ihrer elektronischen Mitzeichnung zu unterstützen, benötigen Sie entweder ein Servicekonto Plus oder einen Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein angeschlossenes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der App „AusweisApp2“.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Der Online-Dienst ersetzt nicht den schriftlichen Antrag auf Behandlung der Volksinitiative im Landtag an die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten.

Damit die elektronischen Mitzeichnungen der Volksinitiative berücksichtigt werden können, ist nach Beenden der elektronischen Mitzeichnungen ein PDF-Export mit einer Zusammenfassung der digital erstellten Volksinitiative auszudrucken. Dieser ist dem schriftlichen Antrag beizufügen.

Die Vertrauenspersonen einer beabsichtigten Volksinitiative können sich durch das für Inneres zuständige Ministerium über die verfassungs- und verfahrensrechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen beraten lassen.

Um eine digital erstellte Volksinitiative mit Ihrer elektronischen Mitzeichnung zu unterstützen, müssen Sie beteiligungsberechtigt sein. Das ist der Fall, wenn Sie zur Landtagswahl wahlberechtigt sind. Doppel- oder Mehrfacheintragungen sind ungültig.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung dieses Dienstes ist kostenfrei.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Der Zeitaufwand für das digitale Erstellen einer Volksinitiative beträgt etwa 30 Minuten. Möchten Sie eine Volksinitiative mit Ihrer elektronischen Mitzeichnung unterstützen, benötigen Sie hierfür etwa 10 bis 15 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Das Erstellen, Veröffentlichen und Bearbeiten sowie das Mitzeichnen der digital erstellten Volksinitiative erfolgt ohne unsere Beteiligung.

Wer kann mir helfen?

  • Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
    IV 312
    Düsternbrooker Weg 92
    24105 Kiel

  • Tel. 0431 - 988 3061
  • Volksinitiativen@im.landsh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz