Gesundheit und Krankheit
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Anzeige von Anlagen im Rahmen der NiSV
Gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) müssen Betreiber von bestimmten Anlagen bzw. Geräten mit nichtionisierender Strahlung, die gewerblich zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Anwendungen verwendet werden, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Anlagen mit nichtionisierender Strahlung sind zum Beispiel Laser, intensive Lichtquellen, Ultraschallgeräte, Hochfrequenzgeräte oder Geräte zur Elektrostimulation. Mit diesem Online-Anzeigeverfahren können Sie solche Anlagen der zuständigen Behörde anzeigen. Anlagen dieser Art, die ausschließlich medizinisch genutzt werden, fallen nicht unter die NiSV und sind dementsprechend auch nicht anzeigepflichtig.
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Eingliederungshilfe für Erwachsene / Sozialhilfe
Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Personen und der Sozialhilfe nach dem SGB XII einzeln oder kombiniert beantragen. Dazu gehören Leistungen wie z.B. Assistenzleistungen, Betreuung in einer besonderen Wohnform oder Werkstatt für behinderte Menschen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.
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Ermächtigung von Ärzten nach DruckLV
Ermächtigung zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV); Verlängerungen von Ermächtigungen; Übernahme von Ermächtigungen aus anderen Bundesländern
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Fonds für Barrierefreiheit
Auf dieser Internetseite können Sie
- einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit einreichen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Es können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingehen.
- einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Die Förderanträge können ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
- einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung einreichen. Die Termine für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
- einen Verwendungsnachweis einreichen. Den Termin für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.