Gesundheit und Krankheit

  • Anzeige von Anlagen im Rahmen der NiSV

    Gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) müssen Betreiber von bestimmten Anlagen bzw. Geräten mit nichtionisierender Strahlung, die gewerblich zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Anwendungen verwendet werden, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Anlagen mit nichtionisierender Strahlung sind zum Beispiel Laser, intensive Lichtquellen, Ultraschallgeräte, Hochfrequenzgeräte oder Geräte zur Elektrostimulation. Mit diesem Online-Anzeigeverfahren können Sie solche Anlagen der zuständigen Behörde anzeigen. Anlagen dieser Art, die ausschließlich medizinisch genutzt werden, fallen nicht unter die NiSV und sind dementsprechend auch nicht anzeigepflichtig.

  • Bettenregister Krankenhäuser - Auswertung

    Das Krankenhaus Bettenregister nimmt tägliche Meldungen der Krankenhäuser über die Anzahl und die Belegung der Intensivbetten und der Betten auf den Normalstationen entgegen und stellt diese Informationen den berechtigten Interessenten kumuliert in Form von Berichten zur Verfügung. Dieses Register ist ein gemeinsam organisiertes und aufgebautes Register des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Bettenregister Krankenhäuser - Erfassung

    Das Krankenhaus Bettenregister nimmt tägliche Meldungen der Krankenhäuser über die Anzahl und die Belegung der Intensivbetten und der Betten auf den Normalstationen entgegen und stellt diese Informationen den berechtigten Interessenten kumuliert in Form von Berichten zur Verfügung. Dieses Register ist ein gemeinsam organisiertes und aufgebautes Register des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg.

  • Eingliederungshilfe für Erwachsene / Sozialhilfe

    Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX für behinderte und von Behinderung bedrohte Personen und der Sozialhilfe nach dem SGB XII einzeln oder kombiniert beantragen. Dazu gehören Leistungen wie z.B. Assistenzleistungen, Betreuung in einer besonderen Wohnform oder Werkstatt für behinderte Menschen, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zur Gesundheit, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und Hilfe in anderen Lebenslagen.

  • Ermächtigung von Ärzten nach StrlSchV und DruckLV

    Mit diesem Online-Dienst können Ärzte Ermächtigungen zur Durchführung von Überwachungsuntersuchungen nach der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) oder Ermächtigungen zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV) sowie Verlängerungen von Ermächtigungen und Übernahme von Ermächtigungen aus anderen Bundesländern beantragen.

  • Fonds für Barrierefreiheit

    Auf dieser Internetseite können Sie

    1. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein investives Vorhaben aus dem Fonds für Barrierefreiheit einreichen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Es können nur die Förderanträge berücksichtigt werden, die ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingehen.
    2. einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung für ein digitales Vorhaben zur Umsetzung barrierefreier Websites / mobiler Anwendungen stellen. Maßgeblich für die Beantragung ist die Richtlinie „Fonds für Barrierefreiheit“. Die Förderanträge können ab dem 02.01. und bis zum 01.04. eingereicht werden. Die Auswahl der zu fördernden Anträge erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge.
    3. einen Auszahlungsantrag für eine gewährte Zuwendung einreichen. Die Termine für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.
    4. einen Verwendungsnachweis einreichen. Den Termin für die Einreichung entnehmen Sie bitte Ihrem Zuwendungsbescheid.