Schule

  • Anmeldung an einer berufsbildenden Schule

    Dieser Dienst ermöglicht die Bewerbung um einen vollschulischen Ausbilgungsgang zur Sozialpädagogischen Assistentin/ zum Sozialpädagischen Assistenten (SPA).

  • Bewerbung für den Schuldienst Schleswig-Holstein

    Sie können online nach offenen Stellen im Schuldienst des Landes zu suchen und sich ebenfalls online auf die ausgewählten Stellenausschreibungen bewerben

  • Förderrichtlinie Open Data

    Online-Dienst für die Fördermittelrichtlinie Open Data.

  • Internatskosten - Antragstellung

    In vielen Ausbildungsberufen findet der Berufsschulunterricht nicht wohnortnah statt, sondern als Blockunterricht zentral an einer Berufsschule, an der die Auszubildenden für diese Zeit dann untergebracht werden müssen. Für die entstehenden Kosten können Auszubildende mit Wohnort und Ausbildungsbetrieb in Schleswig-Holstein bis zu 350,00 € Zuschuss erhalten. Dieser Dienst ermöglicht es Berufschüler*innen die Erstattung von Kosten bei auswärtiger Unterkunft während der Berufsschule zu beantragen. Der Antrag muss schriftlich vor Beginn des ersten Blockunterrichtes gestellt werden. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss auch nach Beginn des Schulblocks beantragt werden. Eine Antragstellung ist bis zum 25.11.2024 möglich. Wenn Sie im laufenden Verfahren Unterlagen einreichen möchten, benutzen Sie bitte den Dienst "Internatskosten - nachfolgende Unterlagen".
  • Internatskosten - nachfolgende Unterlagen

    In vielen Ausbildungsberufen findet der Berufsschulunterricht nicht wohnortnah statt, sondern als Blockunterricht zentral an einer Berufsschule, an der die Auszubildenden für diese Zeit dann untergebracht werden müssen. Für die entstehenden Kosten können Auszubildende mit Wohnort und Ausbildungsbetrieb in Schleswig-Holstein bis zu 350,00 € Zuschuss erhalten. Wenn Sie bereits einen Antrag auf die Zuwendung von Kosten bei auswärtiger Unterkunft während der Berufsschule gestellt haben, besteht hier die Möglichkeit Unterlagen im laufenden Verfahren einzureichen. Hierzu zählen bspw: - Nachreichungen zum laufenden Antragsverfahren, -Empfangsbestätigung und Rechtsbehelfsverzicht oder Verwendungsnachweis und Mittelabruf. Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 06.12.2024 im SHIBB vorliegen.