Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Dienst können Schulträger ihren Antrag auf Zuwendung zum rechtsanspruchserfüllenden schulischen Ganztags- und Betreuungsangebot für das Schuljahr 2026/27 für die Jahrgangsstufe 1 nach der Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter einreichen.
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Der Antrag kann ab sofort eingereicht werden. Bitte reichen Sie den Antrag bis spätestens vier Wochen vor dem Beginn der Sommerferien (Frist 2026: 08.06.2026 – Ziffer I. 7.1 der BK-Richtlinie) ein.
Diesen Antrag können nur Schulträger stellen, keine Eltern, keine Durchführungsträger oder Kooperationspartner und andere.
Es fallen keine Gebühren an.
Das Ausfüllen des Antrags dauert wenige Minuten.
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen oder zwischenspeichern möchten, ist dies über den „Speichern“-Button möglich. Das Zwischenspeichern wird ausdrücklich empfohlen. Bei längerer Inaktivität, kann eine systemseitige Abmeldung erfolgen.
Die Bewilligungsbehörde bemüht sich um eine zügige Bearbeitung.
Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur
Brunswiker Straße 16-22
24105 Kiel
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Richtlinie zur Betriebskostenförderung durch Umsetzung des Erstattungsmechanismus für schulische Ganztags- und Betreuungsangebote mit Erfüllungswirkung im Hinblick auf das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Kinder im Grundschulalter
§ 6 Abs. 2 und 5 Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (SchulG)