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Fahrzeug und Verkehr

Verwaltungsportal
  • Antragstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde Fahrzeuge und Anhänger, welche in Schleswig-Holstein ab dem 01.01.2015 mit neuen Kennzeichen zum Verkehr zugelassen worden sind, können über diesen Dienst online außer Betrieb gesetzt werden. In naher Zukunft werden weitere Onlinedienste zur Verfügung gestellt. Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (Rote und Grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen).