Verwaltungsportal

  • Antragstellung in der Kfz-Zulassungsbehörde

    Hinweis:
    Die gesetzlichen Veränderungen zum 01.09.2023 (I-Kfz-Stufe 4) sind bis auf die Anpassungen der Gebühren und Rechtsgrundlagen noch nicht umgesetzt. Bei Kennzeichenwechsel ist folglich das sofortige Losfahren noch nicht möglich. Auch können noch keine Zulassungen auf juristische Personen, „E“-Kennzeichen, „H“-Kennzeichen und Saisonkennzeichen vorgenommen werden.
    Hierzu wurde ein neuer Onlinedienst durch einen neuen Betreiber aufgebaut (https://www.komm.one). Aktuell konnte dieser Dienst für das Land Schleswig-Holstein jedoch noch nicht angebunden werden.


    Bis auf die Außerbetriebsetzung kann in diesem bis dahin noch aktiven Onlinedienst aktuell keine Antragsstellung in den Kreisen und kreisfreien Städten SE, RZ, HL, und OD vorgenommen werden.
    Für IZ, SL und OH funktioniert derzeit nur die Außerbetriebsetzung und die Adressänderung.
    Für NMS kann hier derzeit gar keine Online-Antragsstellung vorgenommen werden.

  • Zulassung von Ausnahmen von ADR / ADN / RID

    Sie möchten eine Zulassung von Ausnahmen von ADR / ADN / RID zur Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Deutschlands gemäß § 5 GGVSEB beantragen? Dann finden Sie auf dieser Seite die Kontaktinformationen der zuständigen Behörde, an die Sie sich wenden können.