Zulassung von Ausnahmen von ADR / ADN / RID

Sie möchten eine Zulassung von Ausnahmen von ADR / ADN / RID zur Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Deutschlands gemäß § 5 GGVSEB beantragen? Dann finden Sie auf dieser Seite die Kontaktinformationen der zuständigen Behörde, an die Sie sich wenden können.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Ausnahmen für die Beförderung von Gefahrgütern, deren Transport nach den Regelungen der ADR /ADN / RID eingeschränkt oder verboten sind, werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Daher ist dem Antrag eine entsprechende ausführliche Begründung unter Darstellung der Unabwendbarkeit und der Notwendigkeit des Transportes beizufügen. Ebenfalls werden Angaben zum transportierten Stoff und zur vorgesehenen Sicherung des Transportes sowie zum Fahrweg benötigt.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Kosten bemessen sich nach der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und liegen im Landesbereich, je nach Aufwand, zwischen 50 und 2.000 Euro

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Je nach Umfang des Ausnahmetatbestands und der beizubringenden Informationen

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Je nach Umfang des erforderlichen Klärungsaufwands zu dem gestellten Antrag sowie des Sachverhalts

Wer kann mir helfen?

Ansprechpartner: Thorben Wagner

MWVATT Abt. 4 Verkehr und Straßenbau
Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel

Telefon:
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Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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