Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Sie möchten eine Zulassung von Ausnahmen von ADR / ADN / RID zur Beförderung gefährlicher Güter innerhalb Deutschlands gemäß § 5 GGVSEB beantragen? Dann finden Sie auf dieser Seite die Kontaktinformationen der zuständigen Behörde, an die Sie sich wenden können.
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Ausnahmen für die Beförderung von Gefahrgütern, deren Transport nach den Regelungen der ADR /ADN / RID eingeschränkt oder verboten sind, werden nur in Ausnahmefällen erteilt. Daher ist dem Antrag eine entsprechende ausführliche Begründung unter Darstellung der Unabwendbarkeit und der Notwendigkeit des Transportes beizufügen. Ebenfalls werden Angaben zum transportierten Stoff und zur vorgesehenen Sicherung des Transportes sowie zum Fahrweg benötigt.
Die Kosten bemessen sich nach der Kostenverordnung für Maßnahmen bei der Beförderung gefährlicher Güter und liegen im Landesbereich, je nach Aufwand, zwischen 50 und 2.000 Euro
Je nach Umfang des Ausnahmetatbestands und der beizubringenden Informationen
Je nach Umfang des erforderlichen Klärungsaufwands zu dem gestellten Antrag sowie des Sachverhalts
Ansprechpartner: Thorben Wagner
MWVATT Abt. 4 Verkehr und Straßenbau
Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
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