Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Online-Dienst können Ärzte Ermächtigungen zur Durchführung von Überwachungsuntersuchungen nach der Verordnung zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (Strahlenschutzverordnung – StrlSchV) oder Ermächtigungen zur Durchführung ärztlicher Untersuchungen und Maßnahmen nach der Druckluftverordnung (DruckLV) sowie Verlängerungen von Ermächtigungen und Übernahme von Ermächtigungen aus anderen Bundesländern beantragen.
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Es fallen keine Gebühren an?
Die Bearbeitung dauert im Durchschnitt 15 Minuten. Beim Erstantrag ist mit einer längeren Bearbeitungszeit zu rechnen.
Bei vollständig vorliegendem Antrag dauert die Bearbeitung in der Regel 3-5 Werktage.
Durch die Beantragung der Ermächtigung werden Kosten in Höhen von 200,00 € (Erstantrag) bzw. 100,00€ (Verlängerung) fällig.
Referat für Arbeitsschutz, Arbeitsmedizin und Prävention in der Arbeitswelt
Sozialministerium
Adolf-Westphal-Straße 4, 24143 Kiel
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