Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wollen Sie ohne Mess- und Suchgeräte, insbesondere Metalldetektor, eine Suche nach archäologischen Funden an der Oberfläche durchführen, benötigen Sie hierfür eine denkmalrechtliche Genehmigung, die sie mit diesem Online-Dienst beantragen können.
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Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die
Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de
Es fallen keine Gebühren an
5-10 Minuten
Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Praktische Archäologie
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig
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