Genehmigung Privatsuche ohne Mess- und Suchgeräte

Wollen Sie ohne Mess- und Suchgeräte, insbesondere Metalldetektor, eine Suche nach archäologischen Funden an der Oberfläche durchführen, benötigen Sie hierfür eine denkmalrechtliche Genehmigung, die sie mit diesem Online-Dienst beantragen können.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.

Wer kann mir helfen?

  • Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
    Abteilung Praktische Archäologie
    Brockdorff-Rantzau-Str. 70
    24837 Schleswig

  • Tel. 04621 387-0 (Fax: 04621 387-55)
  • alsh@alsh.landsh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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