Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Wenn Sie zufällig auf der Oberfläche oder bei Erdarbeiten ein archäologisches Kulturdenkmal entdeckt oder gefunden haben, sind Sie gesetzlich dazu verpflichtet dies der zuständigen Denkmalschutz-Behörde unverzüglich mitzuteilen. Bei Arbeiten gilt dies insbesondere für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer oder Leitende der Arbeiten. Archäologische Kulturdenkmäler können bspw. Gegenstände (Steinwerkzeuge, Scherben, Münzen etc.) oder Strukturen (Siedlungsreste, Gräber etc.) aus der Vergangenheit des Menschen sein.
Mit diesem Dienst können Sie die Meldung eines Kulturdenkmals mitteilen (Fundmeldung).
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Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die
Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de
Es fallen keine Gebühren an
5-10 Minuten
Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.
Archäologisches Landesamt Schleswig-Holstein
Abteilung Denkmalschutz und Archäologische Landesaufnahme
Brockdorff-Rantzau-Str. 70
24837 Schleswig
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