Löschungsbewilligung einer Dienstbarkeit (Denkmal)

Zum Schutz von archäologischen Denkmälern kann die wirtschaftliche Nutzung eines Grundstücks eingeschränkt und mit Schutzauflagen versehen sein. Sie sehen dies anhand der Aufschrift "Denkmalschutz" in Ihrem Grundbuch. Sofern die Eintragung unberechtigt oder obsolet ist, können Grundstückseigentümer:innen eine Löschung der Dienstbarkeit beim zuständigen Grundbuchamt beantragen und benötigen hierfür eine Einwilligungserklärung, die Sie mit diesem Online-Dienst beantragen können. Nachdem die zuständige Denkmalschutzbehörde Ihren Antrag geprüft hat, erhalten Sie eine schriftliche Rückmeldung.

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Worauf muss ich sonst noch achten?

Das Archäologische Landesamt Schleswig-Holstein ist für archäologische Kulturdenkmäler im Bundesland Schleswig-Holstein, mit Ausnahme des Gebietes der Hansestadt Lübeck zuständig.
Bei Fragen zu Bau- und Kunstdenkmälern wenden Sie sich bitte an das

Landesamt für Denkmalpflege
Wall 47/51
24103 Kiel
Telefon: 0431 69677-60
E-Mail: denkmalamt@ld.landsh.de

Für das Lübecker Stadtgebiet wenden Sie sich bitte an die

Hansestadt Lübeck
Bereich Archäologie und Denkmalpflege
Königstraße 21, 23552 Lübeck
Telefon: 04511224800
Fax: 04511224890
E-Mail: denkmalpflege@luebeck.de

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Die Prüfung durch die zuständige Behörde erfolgt innerhalb von vier Wochen nach Eingang.

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