Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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In Schleswig-Holstein werden im Boden- und Altlastenkataster Informationen über mögliche Bodenbelastungen und Altlasten erfasst und gespeichert. Diese Kataster werden in Schleswig-Holstein von den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geführt. Als Altlasten werden Flächen bezeichnet, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, aber insbesondere auch für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist.
Um zu erfahren, ob sich auf einem Grundstück eine altlastverdächtige Fläche (ein Altlastenverdacht) oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster beantragen.
Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen.
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Für den Antrag auf Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster sind nachfolgende Angaben notwendig:
Um die Antragsprüfung zu verkürzen, wird die Einreichung nachfolgender Dokumente empfohlen:
Es können Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand anfallen. Die Gebührenerhebung erfolgt hierbei entsprechend der „Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)“ (in der aktuell gültigen Fassung). Genauere Informationen hierzu erteilt Ihnen die für die Auskunftserteilung zuständige Behörde.
5-10 Minuten
je nach Aufwand und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, in der Regel 2 - 4 Wochen
Informationen über mögliche Kampfmittelbelastungen sind ausdrücklich nicht Inhalt der Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster. Informationen hierzu erhalten Sie beim Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.
Das Boden- und Altlastenkataster wird kontinuierlich durch die zuständige Behörde fortgeschrieben. Eine erteilte Altlastenauskunft stellt immer den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Anfrage dar. Die erteilte Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster basiert und beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Anfrage bei der zuständigen Behörde vorliegenden Informationen, Erkenntnisse und, sofern vorhanden, Untersuchungsergebnisse. Änderungen aufgrund späterer neuer Erkenntnisse/ Informationen bleiben vorbehalten.
Steffi Popp
(Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur)
Mercatorstr. 3 , 24106 Kiel
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