Boden- und Altlastenkataster - Auskunft beantragen

In Schleswig-Holstein werden im Boden- und Altlastenkataster Informationen über mögliche Bodenbelastungen und Altlasten erfasst und gespeichert. Diese Kataster werden in Schleswig-Holstein von den unteren Bodenschutzbehörden der Kreise und kreisfreien Städte geführt. Als Altlasten werden Flächen bezeichnet, von denen eine Gefährdung für die Umwelt, aber insbesondere auch für die menschliche Gesundheit, ausgehen kann oder zu erwarten ist.

Um zu erfahren, ob sich auf einem Grundstück eine altlastverdächtige Fläche (ein Altlastenverdacht) oder Altlast befindet, können Sie eine Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster beantragen.
Die Auskunft für ein bestimmtes Grundstück aus dem Boden- und Altlastenkataster wird durch die untere Bodenschutzbehörde des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt erteilt, in dem sich das betreffende Grundstück befindet. Sie können eine entsprechende Auskunft für konkrete Flur- oder Grundstücke dort beantragen.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Für den Antrag auf Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster sind nachfolgende Angaben notwendig:

  • Ihren Namen und Anschrift,
  • die genaue Bezeichnung des Grund-/ Flurstückes für das die Auskunft erteilt werden soll (Adresse und/oder Gemarkung, Flur- und Flurstücksnummer)

Um die Antragsprüfung zu verkürzen, wird die Einreichung nachfolgender Dokumente empfohlen:

  • Als Eigentümer/in: Eigentumsnachweis (Eigentumserklärung oder Kopie Grundbuchauszug)
  • Als Nichteigentümer/in: Vollmacht oder Einverständniserklärung des/der Grundstückseigentümers/-tümerin auf Einsicht in das Boden- und Altlastenkataster für das entsprechende Grundstück/Flurstück

Wie hoch sind die Kosten?

Es können Gebühren gemäß dem Verwaltungsaufwand anfallen. Die Gebührenerhebung erfolgt hierbei entsprechend der „Landesverordnung über Kosten nach dem Informationszugangsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH-KostenVO)“ (in der aktuell gültigen Fassung). Genauere Informationen hierzu erteilt Ihnen die für die Auskunftserteilung zuständige Behörde.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5-10 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

je nach Aufwand und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, in der Regel 2 - 4 Wochen

Erhalte ich mit der Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkatatster auch Informationen über einen möglichen Kampfmittelverdacht?

Informationen über mögliche Kampfmittelbelastungen sind ausdrücklich nicht Inhalt der Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster. Informationen hierzu erhalten Sie beim Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamtes Schleswig-Holstein.

Ist eine vor Jahren erteilte Altlastenauskunft immer noch aktuell?

Das Boden- und Altlastenkataster wird kontinuierlich durch die zuständige Behörde fortgeschrieben. Eine erteilte Altlastenauskunft stellt immer den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Anfrage dar. Die erteilte Auskunft aus dem Boden- und Altlastenkataster basiert und beschränkt sich auf die zum Zeitpunkt der Anfrage bei der zuständigen Behörde vorliegenden Informationen, Erkenntnisse und, sofern vorhanden, Untersuchungsergebnisse. Änderungen aufgrund späterer neuer Erkenntnisse/ Informationen bleiben vorbehalten.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz