BOB-SH BImSchG-Genehmigungsverfahren
Das BImSchG-Beteiligungsverfahren ermöglicht es dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Genehmigungsbehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß §11 der 9. BImSchV elektronisch durchführen und die eingegangenen Nebenbestimmungen online auszuwerten zu bearbeiten.
Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.
Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Worauf muss ich sonst noch achten?
Sie müssen auf nichts Weiteres achten.
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren an.
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
variabel
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
variabel
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Wer kann mir helfen?
Ist in den Informationen zum einzelnen Verfahren einsehbar
- Tel. 04347 704-0
- BOB-SH-BImSchG@LLUR.LandSH.de
Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz
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