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Das BImSchG-Beteiligungsverfahren ermöglicht es dem Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume als Genehmigungsbehörde nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß §11 der 9. BImSchV elektronisch durchführen und die eingegangenen Nebenbestimmungen online auszuwerten zu bearbeiten.
Beteiligte Behörden/Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Genehmigungsverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume abzugeben.
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