Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Im Zusammenhang mit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 15.11.2023 und der darauffolgenden Entscheidung auf Landesebene vom 16.11.2023 ist das Förderprogramm bis auf weiteres gestoppt.
Wir bitten von diesbezüglichen Anfragen abzusehen.

In Antragsverfahren der Batteriespeicher, Ladestationen und nicht-fossilen Heizsystemen, in denen bereits Zuwendungsbescheide erteilt wurden, können Unterlagen für die Verwendungsnachweisprüfung hochgeladen werden.

Alle bis zum 16.11.2023 eingegangen Anträge werden nach und nach bearbeitet und beschieden. Aufgrund der Vielzahl an eingegangenen Anträgen nimmt die Bearbeitung aktuell einige Zeit in Anspruch. Bitte sehen Sie von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb der Bearbeitungsdauer ab.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Zu den förderfähigen nicht-fossilen Heizsystemen zählen Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an Wärmenetze. Darüber hinaus werden PV-Balkonanlagen, Batteriespeicher und öffentlich nicht zugängliche Ladestationen an Mehrfamilienhäusern gefördert.
Bitte beachten Sie jeweils die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinien. Diese sind hier abrufbereit:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

Die Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ist an die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) gekoppelt, so dass hier zunächst ein Antrag gestellt
werden muss.
BAFA - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte beachten Sie die Informationen des MEKUN zu den Antragszeitfenstern. Diese werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

Es wird eine kontinuierliche Förderung ermöglicht. Antragszeitfenster werden je Quartal bis voraussichtlich Ende 2026 geöffnet. Sollte das für das jeweilige Zeitfenster geplante Budget erschöpft sein, wird eine Antragstellung für diesen Fördergegenstand im nächsten Zeitraum wieder ermöglicht.

Bitte beachten Sie zudem, dass die hochzuladenden Dokumente und Bilder aus technischen Gründen eine maximale Größe von 15 MB pro Antrag haben dürfen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Je nach Fördergegenstand sind unterschiedliche Schritte für die Antragstellung erforderlich, die im Verfahren detailliert beschrieben werden. Daher können an dieser Stelle keine konkreten Angaben gemacht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Aufgrund der Vielzahl der eingegangenen Anträge möchten wir darauf hinweisen, dass die Bearbeitung der Anträge aktuell einige Zeit in Anspruch nimmt.

Wir möchten Sie bitten, von Anfragen zum Bearbeitungsstand innerhalb dieser Bearbeitungsdauer abzusehen.

Wo erhalte ich grundlegende bzw. die Richtlinien flankierende Informationen zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparung?

Um Schwung in die Energiewende zu bekommen, hat das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) die breit angelegte Energiewechsel-Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet und bietet neben Förderprogrammen Energieberatungsangebote:
BMWK - Energiespartipps
Weiterführende Informationen Energie- und Gaseinsparen in Privathaushalten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet im Rahmen der Energiewechsel-Kampagne Informationen zum Einstieg in das Thema Energieeffizienz:
Ihre Energieberatung der Verbraucherzentrale

Hier werden auch spezielle aktuelle Themen, wie Installation und Betrieb Photovoltaik-Balkonanlagen erklärt:
Balkonkraftwerk | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Energiewechselkampagne werden zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude umfangreiche Informationen für Antragstellende und Energieberater zur Verfügung gestellt:
BAFA - Informationen für Antragstellende
BMWK - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)

Wer kann mir helfen?

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
    24091 Kiel

    Die Hotline ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar:

  • Tel. 0431 9905 5500
  • AntragKlimaschutz3@ib-sh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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