Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Gemäß § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV sind Niederfrequenzanlagen mit einer Nennspannung von 110 Kilovolt und mehr und Gleichstromanlagen, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Bitte achten Sie darauf, dass die Angaben in der Anzeige vollständig sind.
Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens können Sie auch Bilder und Dokumente als Anhang zur Anzeige hochladen.
Für die Entgegennahme und Prüfung einer Anzeige nach § 7 Abs. 2 der 26. BImSchV fällt eine Verwaltungsgebühr an. Die Höhe richtet sich nach dem allgemeinen Gebührentarif der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren des Landes Schleswig-Holstein in der jeweils geltenden Fassung.
ca.15-30 Minuten.
ca. 4 Wochen.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Abteilung 7
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