Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Gemäß § 12 der 2. BImSchV sind bestimmte in § 1 genannte Anlagen, in denen mit leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen umgegangen wird, die neu errichtet oder wesentlich geändert werden, der zuständigen Behörde vor Inbetriebnahme anzuzeigen.
Mit diesem Online-Dienst haben Sie die Möglichkeit, eine entsprechende Anzeige zu erstellen und diese der zuständigen Behörde zu übersenden.
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Im Rahmen dieses Anzeigeverfahrens können Sie auch Bilder und Dokumente als Anhang zur Anzeige hochladen.
Für die Prüfung der Anzeige können Gebühren erhoben werden. Die Behörde wird sich gegebenenfalls mit Ihnen in Verbindung setzen.
ca. 15-30 Minuten
ca. 1 Tag
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume – Abteilung 7
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