Anlagengenehmigung nach § 23 Landeswassergesetz

Wenn Sie eine Anlage errichten oder wesentliche Änderungen an einer bestehenden Anlage in, oberhalb von, unterhalb von, über oder an oberirdischen Gewässern vornehmen möchten, können Sie eine Genehmigung bei der Wasserbehörde beantragen. Anlagen können sein: Stauanlagen, Brücke, Überfahrt, Durchlass, Gewässerkreuzung mit Ver/Entsorgungsleitung, Baumaßnahme am Gewässer, Leitungstrasse parallel zum Gewässer, Uferbefestigungen und Grundstückseinfriedungen, Steg, Verwallung oder Geländeauffüllung/abtrag.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Worauf muss ich sonst noch achten?

  • Ggfs. Einverständniserklärung der Grundstückseigentümer*in
  • Ggfs. Einverständniserklärung des Wasser- und Bodenverbandes

Wie hoch sind die Kosten?

Die Antragsstellung ist kostenfrei. Es entsteht möglicherweise eine Gebühr für das Verwaltungsverfahren, die mit Abschluss des Genehmigungsverfahrens erhoben wird. In den meisten Fällen beträgt die Gebühr für Unternehmen und Private 50 €.

Weitere Informationen unter angegebenem Link (Landesverordnung über Verwaltungsgebühren, Anlage „Allgemeiner Gebührentarif“ Abschnitt 24.1): Landesverordnung über Verwaltungsgebühren

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

In der Regel 5- 10 Minuten. Bei umfangreichen Anträgen kann die Bearbeitung länger dauern.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Je nach Aufwand und Vollständigkeit der Antragsunterlagen, in der Regel 2 - 4 Wochen

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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