Wohngeld beantragen

Hier können Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein Wohngeld beantragen. Das Angebot ist allerdings auf die Pilotkommunen Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Hüttener Berge, Neumünster und Reinbek beschränkt. Wenn Sie in einer anderen Kommune Wohngeld beantragen möchten, klicken Sie bitte hier und wählen den gewünschten Online-Dienst aus.

Wartung

Der Onlinedienst wurde deaktiviert

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Bitte lesen Sie vor der Antragstellung das Merkblatt "Informationen zur Beantragung von Wohngeld" unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?" und halten Sie wichtige Dokumente zum Hochladen bereit, da die Sitzungsdauer begrenzt ist. Welche Dokumente benötigt werden, lesen Sie auch im Merkblatt nach.

Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben

  • wer Arbeitslosengeld II/Sozialgeld erhält.
  • wer Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung erhält.
  • wer Hilfe zum Lebensunterhalt oder eine andere Transferleistung erhält, bei deren Berechnung Kosten der Unterkunft berücksichtigt worden sind.
  • alleinstehende Studenten, die dem Grunde nach einen BAföG-Anspruch haben. Dies gilt auch, wenn der BAföG-Antrag allein aufgrund des Einkommens der Eltern oder des eigenen Einkommens abgelehnt wurde.
  • alleinstehende Auszubildende mit einem Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).

Wie hoch sind die Kosten?

keine

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Ca. 45 - 75 Minuten. Die Sitzungsdauer ist auf 3 Stunden begrenzt. In diesen 3 Stunden können Sie sich auch aus dem Nutzerkonto aus- und einloggen und Ihr Antragsfortschritt bleibt erhalten. Über die Sitzungsdauer hinaus können Anträge jedoch nicht gespeichert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt zu werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Im Durchschnitt dauert es 8 Wochen, bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt. Der exakte Bearbeitungszeitraum variiert jedoch häufig aufgrund der Verfügbarkeit aller Nachweise.

Wer hat keinen Anspruch auf Wohngeld?

Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Haushaltsmitglied (höhere) Unterhaltsansprüche gegen eine zum Unterhalt verpflichtete Person nicht durchsetzt, obwohl dies zuzumuten ist, oder wenn Vermögen vorhanden ist, das 60.000 € für eine Person und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.

Wie viel Wohngeld könnte ich erhalten?

Bitte verwenden Sie für eine unverbindliche Berechnung die Wohngeldrechner NRW oder Wohngeldrechner BMI unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?

In welchen Kommunen kann ich einen Online-Antrag auf Wohngeld stellen?

Eine Antragstellung ist momentan in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Pinneberg, Reinbek und im Amt Hüttener Berge möglich.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie weiterführende Hilfe zu diesem Online-Dienst.
Hilfe

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz