Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Hier können Bürgerinnen und Bürger aus Schleswig-Holstein Wohngeld beantragen. Das Angebot ist allerdings auf die Pilotkommunen Kiel, Lübeck, Flensburg, Pinneberg, Hüttener Berge, Neumünster und Reinbek beschränkt. Wenn Sie in einer anderen Kommune Wohngeld beantragen möchten, klicken Sie bitte hier und wählen den gewünschten Online-Dienst aus.
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Um Wohngeld zu erhalten, müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen.
Bitte lesen Sie vor der Antragstellung das Merkblatt "Informationen zur Beantragung von Wohngeld" unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?" und halten Sie wichtige Dokumente zum Hochladen bereit, da die Sitzungsdauer begrenzt ist. Welche Dokumente benötigt werden, lesen Sie auch im Merkblatt nach.
Keinen Anspruch auf Wohngeld hat/haben
keine
Ca. 45 - 75 Minuten. Die Sitzungsdauer ist auf 3 Stunden begrenzt. In diesen 3 Stunden können Sie sich auch aus dem Nutzerkonto aus- und einloggen und Ihr Antragsfortschritt bleibt erhalten. Über die Sitzungsdauer hinaus können Anträge jedoch nicht gespeichert werden, um zu einem späteren Zeitpunkt fortgeführt zu werden.
Im Durchschnitt dauert es 8 Wochen, bevor Ihr Wohngeldbescheid vorliegt. Der exakte Bearbeitungszeitraum variiert jedoch häufig aufgrund der Verfügbarkeit aller Nachweise.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn ein Haushaltsmitglied (höhere) Unterhaltsansprüche gegen eine zum Unterhalt verpflichtete Person nicht durchsetzt, obwohl dies zuzumuten ist, oder wenn Vermögen vorhanden ist, das 60.000 € für eine Person und 30.000 € für jede weitere Person im Haushalt übersteigt.
Bitte verwenden Sie für eine unverbindliche Berechnung die Wohngeldrechner NRW oder Wohngeldrechner BMI unter "Was es sonst noch zu wissen gibt?
Eine Antragstellung ist momentan in den Städten Flensburg, Kiel, Lübeck, Neumünster, Pinneberg, Reinbek und im Amt Hüttener Berge möglich.
Hilfe für Antragstellende aus Schleswig-Holstein:
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