Wohngeld - Hilfe


1. Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss)

Sie können mit dem Onlinedienst Ihren Erstantrag auf Mietzuschuss beantragen. Der Mietzuschuss richtet sich an einkommensschwache Menschen, die eine Wohnung bzw. ein Zimmer mieten. Außerdem können Bewohner eines eigenen Mehrfamilienhauses Mietzuschuss beziehen, sollten sie auch selbst in dem Wohnraum leben. Sollten Sie bereits andere staatliche Leistungen (wie z.B. Hartz IV oder Grundsicherung) beziehen, haben Sie häufig keinen Anspruch auf Wohngeld – aber auch hier gibt es Ausnahmen.
Grundsätzlich gilt: Wohngeld zu beantragen ist kostenlos und deswegen sollten Sie am besten einen Antrag stellen, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben.

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2. Hilfetexte

Hilfetexte werden durch das „Fragezeichen-Icon“ dargestellt:

Der Antrag auf Wohngeld ist durchaus kompliziert und erfordert einiges an Informationen. Um Sie bei der Antragsstellung bestmöglich zu unterstützen, haben wir für viele Eingabefelder Hilfetexte erarbeitet. Diese Hilfetexte erklären die Frage oder präsentieren beispielhafte Antwortmöglichkeiten. Wann immer Sie ein Hilfetextsymbol im Antrag entdecken, können Sie dieses einfach per Klick öffnen.

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3. Nachweise

Wann immer die Wohngeldstelle einen Nachweis zu Ihrer Eingabe benötigt, können Sie diesen direkt im Onlinedienst hochladen.

Klicken Sie dazu einfach auf folgendes Symbol und wählen die Datei aus:

Danach klicken Sie auf das folgende Symbol, um die Datei hochzuladen:

Unterstützt werden die Dateiformate pdf, jpg, jpeg, png und zip. Sollten Sie nicht alle Nachweise direkt zur Hand haben – keine Panik! Sie können auch den Antrag ohne alle erforderlichen Nachweise abschicken. Fehlende Nachweise müssen Sie dann im Nachgang nachreichen (erst dann kann die Wohngeldstelle mit der Bearbeitung Ihres Antrags beginnen). Am besten machen Sie bereits während Sie den Antrag ausfüllen eine Liste mit allen Nachweisen, die Sie noch nachreichen müssen. Diese können Sie dann per Post verschicken oder Sie kommen persönlich in Ihrer Wohngeldstelle vorbei. Die Kontaktdaten Ihrer Wohngeldstelle finden Sie über den Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ( Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein ) oder am Ende des Antrags.

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4. Rückfragen

Sie können leider noch nicht direkt über den Onlinedienst mit Ihrer Wohngeldstelle kommunizieren. Sollten Sie Rückfragen haben, können Sie diese per Telefon, E-Mail oder Post an Ihre Wohngeldstelle richten, oder am Ende des Antrags. Ebenso wird Ihre Wohngeldstelle mit Ihnen per Telefon, E-Mail oder auf dem Postweg Kontakt aufnehmen, sollten noch weitere Informationen oder Nachweise benötigt werden. Ihre Antragsbescheinigung erhalten Sie dann per Post.

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5. FAQ - Häufig gestellte Fragen

5.1. Wann kann ich Wohngeld (Mietzuschuss) online beantragen?

Sie können Wohngeld (Mietzuschuss) online beantragen, wenn Sie zuvor noch keinen Antrag für diese Wohnung gestellt haben. Sollten Sie bereits einen Antrag gestellt haben, und wollen diesen verlängern oder ändern, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Wohngeldstelle.

Um herauszufinden, ob Sie Anspruch auf Mietzuschuss haben, lesen Sie am besten die Sektion Anspruch auf Wohngeld (Mietzuschuss) Grundsätzlich gilt: Wohngeld zu beantragen ist kostenlos und deswegen sollten Sie am besten einen Antrag stellen, um herauszufinden, ob Sie einen Anspruch haben.

5.2. Muss ich den Antrag mit allen notwendigen Nachweisen hochladen?

Nein, müssen Sie nicht. Sie können den Antrag auch ohne alle notwendigen Nachweise hochladen. Diese müssen Sie dann anschließend per Post nachreichen oder persönlich in Ihrer Wohngeldstelle vorbeibringen. Ihr Antrag kann aber erst bearbeitet werden, wenn alle Nachweise vorliegen.

5.3. Kann ich meinen Antrag länger als die Sitzungsdauer von 3 Stunden speichern?

Nein, können Sie nicht. Die Sitzungsdauer beträgt 3 Stunden, in denen Sie sich auch aus Ihrem Nutzerkonto aus- und einloggen können. Nach Ablauf dieser 3 Stunden geht jedoch Ihr Antragsfortschritt verloren und Sie müssen von Neuem beginnen. Planen Sie deswegen die 45-60 Minuten durchschnittliche Bearbeitungsdauer entsprechend ein.

5.4. Wie kommuniziert meine Wohngeldstelle mit mir?

Aktuell ist noch keine Kommunikation über den Onlinedienst möglich. Sollten Nachweise fehlen oder Angaben unklar sein, würde die Wohngeldstelle deswegen mit Ihnen per Telefon, E-Mail oder Post Kontakt aufnehmen.

5.5. ich habe weitere Fragen, was jetzt?

Sollten noch weitere Fragen bestehen, wenden Sie sich am besten direkt an Ihre Wohngeldstelle. Die entsprechenden Kontaktdaten finden Sie mit dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

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