Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Erfassung der Daten für die Anmeldung einer Eheschließung und Übertragung an das zuständige Standesamt
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Die beabsichtigte Eheschließung ist beim Standesamt anzumelden. Die Anmeldung dient der Prüfung der Ehefähigkeit in rechtlicher Hinsicht und der Absprache des Hochzeitstermins. Bitte beachten Sie, dass ein konkreter Trautermin nur im Dialog mit dem zuständigen Standesamt vereinbart werden kann, wenn Sie alle Heiratsunterlagen komplett vorgelegt haben und vom Standesamt geprüft sind. Bei dem Terminwunsch sollten Sie einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zur Durchführung der Trauung einplanen.
Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt des Wohnsitzes eines der Eheschließenden. Grundsätzlich sollen beide Eheschließenden gemeinsam zur Anmeldung ins Standesamt kommen. Ist einer der Eheschließenden verhindert, kann er oder sie sich durch eine Vollmacht vom Partner vertreten lassen.
Für die Weiterverarbeitung der Daten ist es notwendig, dass zuerst die Daten des Mannes zu erfassen sind. Bei gleichgeschlechtlichen Eheschließungen ist die Reihenfolge irrelevant.
Die Voranmeldung zur Eheschließung ist kostenfrei. Die Kosten für die Anmeldung erfahren Sie im Standesamt.
10 bis 20 Minuten je nach Menge der einzugebenden Daten, die sich nach Ihren persönlichen Verhältnissen richten.
Die Bearbeitungszeit ist individuell und richtet sich nach den persönlichen Verhältnissen und vorzulegenden Unterlagen. Eine zeitliche Angabe ist daher nicht möglich.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Dieses finden Sie unter
https://zufish.schleswig-holstein.de
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