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Voranmeldung zur Eheschließung - Hilfe

> Zuständigkeit
> Angaben zum Anmeldenden
> Angaben zur anmeldenden Person
> Zusammenfassung der Daten


Zuständigkeit

Ort:
Wählen Sie zur Ermittlung des zuständigen Standesamtes zunächst den Ort aus, in dem Sie gemeldet sind

Standesamt:
Dieses Feld füllt sich automatisch mit dem für die Angelegenheit zuständigen Standesamt.

Angaben zum Anmeldenden - Seite 1

Familienname/Nachname:
Geben Sie bitte Ihren Familien- /Nachnamen an.

Geburtsname (Optional):
Geben Sie, falls vorhanden, Ihren Geburtsnamen an.

Vorname(n):
Geben Sie bitte Ihren Vornamen an.

Geburtsdatum:
Geben Sie Ihr Geburtsdatum im Format TT.MM.JJJJ an.

Geburtsort:
Geben Sie den Ort an, in dem Sie geboren sind.

Geburtsland:
Geben Sie das Land an, in dem Sie geboren sind.

Staatsangehörigkeit (1. und 2.):
Geben Sie Ihre Staatsangehörigkeit an. Bei einer zweiten Staatsangehörigkeit nutzen Sie beide Felder.

Geschlecht:
Geben Sie Ihr Geschlecht an.

Straße:
Geben Sie die Straße Ihrer Wohnanschrift an.

Hausnummer:
Geben Sie die Hausnummer Ihrer Wohnanschrift an.

Postleitzahl:
Geben Sie die Postleitzahl Ihres Wohnortes an.

Ort:
Geben Sie Ihren Wohnort an.

Land:
Geben Sie das Land Ihres Wohnortes an.

Angaben zum Anmeldenden - Seite 2

Anmeldende Person:
Geben Sie an, ob Sie der Verlobte oder die Verlobte sind.

Anzahl vorheriger Ehen (optional):
Geben Sie, falls zutreffend, die Anzahl vorheriger Ehen an.

Anzahl vorheriger Lebenspartnerschaften (optional):
Geben Sie, falls zutreffend, die Anzahl vorheriger Lebenspartnerschaften an.

Telefonnummer:
Geben Sie die Telefonnummer an, unter der Sie bei Rückfragen zu erreichen sind.

E-Mail-Adresse:
Geben Sie die E-Mail-Adresse der anmeldenden Person an.

Angaben zur anmeldenden Person
siehe Angaben zum Anmeldenden

Anzahl Gemeinsamer Kinder:
Geben Sie hier die Anzahl der gemeinsamen Kinder der beiden Verlobten an.

Zusammenfassung der Daten

Auf dieser Seite können Sie Ihre Angaben noch einmal überprüfen. Klicken Sie anschließend auf „Senden“, um Ihre Voranmeldung zur Eheschließung an das zuständige Standesamt zu übermitteln.