Strahlenschutz

Über diesen Dienst werden Anzeigen, Anträge und Mitteilungen zum Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) und zur Strahlenschutzverordnung (StrlSchV) übermittelt.
Weitergehende Informationen erhalten Sie durch anklicken des jeweiligen Dienstes.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Wie hoch sind die Kosten?

Für die Nutzung dieses Portals fallen keine Gebühren an. Jedoch werden Verwaltungsgebühren beim späteren Anzeigeverfahren gemäß der aktuellen Gebührenordnung des Landes Schleswig-Holstein fällig.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Abhängig vom Verfahren, max. 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten das Ergebnis direkt, müssen das ausgedruckte Formular unterschreiben und uns postalisch zusenden. Die Bearbeitungsdauer der Behörde ist abhängig von der Vollständigkeit Ihrer Angaben und der notwendigen Unterlagen.

Welche Anzeigen, Anträge und Mitteilungen können beantragt werden?

  • Anzeige einer medizinischen Röntgeneinrichtung
  • Antrag auf Genehmigung einer mobilen Röntgeneinrichtung in der Tierheilkunde
  • Mitteilung über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und sonstigen Verbleib von radioaktiven Stoffen
  • Jahresmeldung zum Bestand der radioaktiven Stoffe (Jahresbericht)

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz