Zuständigkeit
Für die Voranmeldung der Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gebiet die anmeldenden Personen gemeldet sind.
Haben Sie und Ihr Partner unterschiedliche Meldeadressen, können Sie zwischen den jeweils zuständigen Standesämtern wählen.
Bitte wählen Sie zur Auswahl des zuständigen Standesamtes zunächst das Bezirksamt aus, in dem Sie gemeldet sind.
Das zuständige Standesamt wird dann automatisch im unteren Feld eingetragen.