Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit dem Online-Dienst können Förderungen ausschließlich für Digitale Knotenpunkte in Schleswig-Holstein beantragt werden. Außerdem können Sie Ihren Mittelabruf online erledigen. Abschließend können Sie auch Ihren Verwendungsnachweis online einreichen. Maßgeblich ist dafür die „Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen zum Aufbau und zur Weiterentwicklung Digitaler Knotenpunkte“. Die aktuellen Einreichungszeitpunkte finden Sie auf schleswig-holstein.de - So werden Sie Digitaler Knotenpunkt.
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Diese Förderung dient auschließlich den Digitalen Knotenpunkten Schleswig-Holsteins. Ihr Antrag auf Förderung ist nur mit einer handschriftlichen Unterschrift gültig.
Drucken Sie bitte die erste Seite Ihres Antrags aus, unterzeichnen diese und senden Sie den einseitigen Ausdruck an die in dem Dokument angegebene Adresse.
Es entstehen keine Kosten bei der Bearbeitung.
Die Bearbeitung kann bis zu 30-45 Minuten dauern.
Die Bearbeitungsdauer hängt von der Anzahl der eingereichten Anträge ab. Wir rechnen mindestens mit einer Bearbeitungszeit von 2-3 Monaten.
Der Ministerpräsident
Staatskanzlei
Abteilung Digitalisierung und zentrales IT-Management
der Landesregierung
Düsternbrooker Weg 104
24105 Kiel
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