Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Liegenschaftskataster-Antrag auf Vermessungsleistungen. Mit diesem Dienst können Sie eine Gebäudeeinmessung, Grenzherstellung oder Zerlegungsvermessung beantragen.
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Vermessungsleistungen können Sie auch bei den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur:innen (ÖbVI) beantragen.
Die ÖbVI sind als beliehene Unternehmerinnen und Unternehmer freiberuflich tätig und als Vermessungsstellen nach dem Vermessungs- und Katastergesetz (VermKatG) ebenso wie das LVermGeo SH befugt, Katastervermessungen durchzuführen.
Eine Übersicht mit Kontaktmöglichkeiten der ÖbVI finden Sie unter der Rubrik „Was es sonst noch zu wissen gibt?“.
Als Grundlage zur Kostenberechnung dient die Landesverordnung über die Gebühren des Landesamts für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein (VermGebVO) in der jeweils gültigen Fassung.
Für eine erste Kostenschätzung können Sie bei der Antragstellung den eingebundenen Gebührenrechner nutzen. Die tatsächliche Gebühr kann erst nach erfolgter Vermessung ermittelt werden.
ca. 10 Minuten
Bis zur Terminvereinbarung ca. 3-5 Tage
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein
Mercatorstraße 1
24106 Kiel
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