Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Gemäß der Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV) müssen Betreiber von bestimmten Anlagen bzw. Geräten mit nichtionisierender Strahlung, die gewerblich zu kosmetischen oder nichtmedizinischen Anwendungen verwendet werden, bei der zuständigen Behörde angezeigt werden. Diese Anlagen mit nichtionisierender Strahlung sind zum Beispiel Laser, intensive Lichtquellen, Ultraschallgeräte, Hochfrequenzgeräte oder Geräte zur Elektrostimulation. Mit diesem Online-Anzeigeverfahren können Sie solche Anlagen der zuständigen Behörde anzeigen. Anlagen dieser Art, die ausschließlich medizinisch genutzt werden, fallen nicht unter die NiSV und sind dementsprechend auch nicht anzeigepflichtig.
Hier startenZur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Anlagen zur Stimulation des zentralen Nervensystems und Magnetresonanztomographen zu nichtmedizinischen Zwecken dürfen nur noch unter der Verantwortung einer Ärztin oder eines Arztes mit einer entsprechenden Fachkunde angewendet werden. Diese Anlagen sind damit nicht anzeigepflichtig.
Es entstehen Ihnen keine Kosten.
5-10 Minuten
Die Bearbeitung Ihrer Anzeige kann bis zu 14 Tage beanspruchen.
Landesamt für soziale Dienste Schleswig-Holstein
Gartenstraße 24
24534 Neumünster
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz