Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung legt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu auf. Die Menschen in Schleswig-Holstein bekommen hierdurch die Möglichkeit, neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für Privathaushalte.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.


Förderfähig im Bereich der nicht-fossilen Heizsysteme sind Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an Wärmenetze. Darüber hinaus sind steckerfertige PV-Balkonanlagen förderfähig. Die Förderung erfolgt nach den Voraussetzungen und Maßgabe der folgenden Richtlinien:

Richtlinie zur Förderung von Photovoltaik-Balkonanlagen (schleswig-holstein.de)

Richtlinie zur Förderung nicht-fossiler Heizsysteme im Rahmen des Förderprogrammes „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ (schleswig-holstein.de)

Die Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ist an die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) gekoppelt, so dass zunächst ein entsprechender Antrag bei der BAFA gestellt werden muss:
BAFA - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Worauf muss ich sonst noch achten?

Es wird eine kontinuierliche Förderung ermöglicht. Antragszeitfenster werden zu Beginn eines Quartals geöffnet, bis das für dieses Zeitfenster geplante Budget erschöpft ist. Sobald die jeweils vorgesehenen Fördermittel pro Quartal und Fördergegenstand erschöpft sind, wird der Fördergegenstand für dieses Quartal in der Antragsmaske nicht mehr aufgeführt.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Die Bearbeitung dauert ca. 1 h.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitung dauert etwa 8 Wochen.

Wo erhalte ich grundlegende bzw. die Richtlinien flankierende Informationen zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparung?

Um Schwung in die Energiewende zu bekommen, hat das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) die breit angelegte Energiewechsel-Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet und bietet neben Förderprogrammen Energieberatungsangebote:
Weiterführende Informationen Energie- und Gaseinsparen in Privathaushalten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet im Rahmen der Energiewechsel-Kampagne Informationen zum Einstieg in das Thema Energieeffizienz:
Ihre Energieberatung der Verbraucherzentrale

Hier werden auch spezielle aktuelle Themen, wie Installation und Betrieb Photovoltaik-Balkonanlagen erklärt:
Balkonkraftwerk | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Energiewechselkampagne werden zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude umfangreiche Informationen für Antragstellende und Energieberater zur Verfügung gestellt:
BAFA - Informationen für Antragstellende
BMWK - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)

Welche Unterlagen sollten mir für den Antrag vorliegen?

Für die Förderung steckerfertiger PV-Anlagen müssen Ihnen der Zahlungsbeleg für die Anlage vorliegen, die nach dem Start des Förderprogrammes am 16.01.2023 erworben wurde. Zusätzlich sind die technischen Datenblätter der Anlage als Nachweis der Qualitätsanforderungen im Onlinedienst hochzuladen.

Die Förderung nicht-fossiler Heizsysteme wird als Aufstockung zur BAFA-Förderung gewährt und setzt somit den Initialantrag bei der BAFA voraus. Unmittelbar im Nachgang zum BAFA-Initialantrag können Sie den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogrammes Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger SH stellen. Sobald Ihnen der Zuwendungsbescheid der BAFA vorliegt, ist dieser hier im Portal ebenfalls hochzuladen. In einem dritten Schritt ist der Verwendungsnachweis, also die Rechnung und der Auszahlungsbescheid der BAFA, im System zu ergänzen. Nach diesem dritten Antragsschritt kann eine Auszahlung erfolgen, sofern die Voraussetzungen der Förderrichtlinie erfüllt sind.

Wer kann mir helfen?

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
    24091 Kiel

    Die Hotline ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar:

  • Tel. 0431 9905 5500
  • AntragKlimaschutz3@ib-sh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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