Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger

Die Landesregierung legt das erfolgreiche Förderprogramm „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ neu auf. Die Menschen in Schleswig-Holstein bekommen hierdurch die Möglichkeit, neue Förderanträge für klimafreundliche Technologien einzureichen und damit die Klimawende in den eigenen vier Wänden einzuläuten. Ein besonderes Augenmerk liegt auf einer Wärmeversorgung mit Erneuerbaren Energien für Privathaushalte.

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise:

-Die maximale Antragszahl für die Förderung von Batteriespeichern ist für dieses Quartal erreicht. In diesem Quartal ist keine Antragsstellung mehr möglich.

- Aktuell können Sie die Förderung von nicht-fossilen Heizsystemen (Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen, Anschlüsse an das Wärmenetz), Ladestationen und PV-Balkonanlagen beantragen.
-Bei Solarkollektoranlagen handelt es sich nicht um PV-Balkonanlagen.

Hier starten

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Zu den förderfähigen nicht-fossilen Heizsystemen zählen Wärmepumpen, Solarkollektoranlagen, Biomasseheizungen und der Anschluss an Wärmenetze. Darüber hinaus werden PV-Balkonanlagen, Batteriespeicher und öffentlich nicht zugängliche Ladestationen an Mehrfamilienhäusern gefördert.
Bitte beachten Sie jeweils die Fördervoraussetzungen der Förderrichtlinien. Diese sind hier abrufbereit:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

Die Förderung nicht-fossiler Heizsysteme ist an die Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude (BEG EM) gekoppelt, so dass hier zunächst ein Antrag gestellt
werden muss.
BAFA - Anlagen zur Wärmeerzeugung (Heizungstechnik)

Worauf muss ich sonst noch achten?

Bitte beachten Sie die Informationen des MEKUN zu den Antragszeitfenstern. Diese werden auf der folgenden Internetseite veröffentlicht und regelmäßig aktualisiert:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html

Es wird eine kontinuierliche Förderung ermöglicht. Antragszeitfenster werden je Quartal bis voraussichtlich Ende 2026 geöffnet. Sollte das für das jeweilige Zeitfenster geplante Budget erschöpft sein, wird eine Antragstellung für diesen Fördergegenstand im nächsten Zeitraum wieder ermöglicht.

Bitte beachten Sie zudem, dass die hochzuladenden Dokumente und Bilder aus technischen Gründen eine maximale Größe von 15 MB pro Antrag haben dürfen.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Je nach Fördergegenstand sind unterschiedliche Schritte für die Antragstellung erforderlich, die im Verfahren detailliert beschrieben werden. Daher können an dieser Stelle keine konkreten Angaben gemacht werden.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Nach vollständiger Antragstellung dauert die Antragsbearbeitung etwa 8 Wochen.

Wo erhalte ich grundlegende bzw. die Richtlinien flankierende Informationen zum Thema Klimaschutz und Energieeinsparung?

Um Schwung in die Energiewende zu bekommen, hat das Bundesministerium für Energie und Klimaschutz (BMWK) die breit angelegte Energiewechsel-Kampagne „80 Millionen gemeinsam für Energiewechsel“ gestartet und bietet neben Förderprogrammen Energieberatungsangebote:
BMWK - Energiespartipps
Weiterführende Informationen Energie- und Gaseinsparen in Privathaushalten

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale bietet im Rahmen der Energiewechsel-Kampagne Informationen zum Einstieg in das Thema Energieeffizienz:
Ihre Energieberatung der Verbraucherzentrale

Hier werden auch spezielle aktuelle Themen, wie Installation und Betrieb Photovoltaik-Balkonanlagen erklärt:
Balkonkraftwerk | Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein

Im Rahmen der Energiewechselkampagne werden zur Bundesförderung für energieeffiziente Gebäude umfangreiche Informationen für Antragstellende und Energieberater zur Verfügung gestellt:
BAFA - Informationen für Antragstellende
BMWK - Antworten auf häufig gestellte Fragen zur BEG (FAQ) (energiewechsel.de)

Wer kann mir helfen?

  • Investitionsbank Schleswig-Holstein
    24091 Kiel

    Die Hotline ist dienstags und donnerstags von 9 bis 12 Uhr erreichbar:

  • Tel. 0431 9905 5500
  • AntragKlimaschutz3@ib-sh.de

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz