Wohnberechtigungsschein beantragen (WBS)

Mit diesem Dienst können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, den zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) erforderlich ist.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Plus.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Sie können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben und sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten. Der Antrag auf einen WBS wird am jetzigen Wohnsitz in Schleswig-Holstein gestellt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, stellen Sie den Antrag in dem Ort, in den Sie ziehen wollen.
Daneben müssen Sie ein geringes Einkommen haben und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die öffentlich geförderte Wohnung darf nur als Hauptwohnung/alleiniger Wohnsitz genutzt werden.

Bitte halten Sie wichtige Dokumente (s. u. „Welche Unterlagen benötige ich?“) zum Hochladen bereit. Die Sitzungsdauer pro Antragsseite ist auf 30 Minuten begrenzt.

Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Sie erhalten die Wohnberechtigungsbescheinigung in der Regel in drei Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Sie erhalten das Ergebnis direkt.

Wer kann mir helfen?

Hansestadt Lübeck - Soziale Sicherung; Wohnungsbauförderung / Wohnungsvermittlung
Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck, Hansestadt
  • Telefon Festnetz (+49 451 115)
  • E-Mail (wohnungsvermittlung@luebeck.de)

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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