Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Dienst können Sie einen Wohnberechtigungsschein beantragen, den zum Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung (Sozialwohnung) erforderlich ist.
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Sie können einen Wohnberechtigungsschein erhalten, wenn Sie Ihren Lebensmittelpunkt in Schleswig-Holstein haben und sich nicht nur vorübergehend hier aufhalten. Der Antrag auf einen WBS wird am jetzigen Wohnsitz in Schleswig-Holstein gestellt. Wenn Sie Ihren Wohnsitz nicht in Schleswig-Holstein haben, stellen Sie den Antrag in dem Ort, in den Sie ziehen wollen.
Daneben müssen Sie ein geringes Einkommen haben und bestimmte Einkommensgrenzen einhalten. Die öffentlich geförderte Wohnung darf nur als Hauptwohnung/alleiniger Wohnsitz genutzt werden.
Bitte halten Sie wichtige Dokumente (s. u. „Welche Unterlagen benötige ich?“) zum Hochladen bereit. Die Sitzungsdauer pro Antragsseite ist auf 30 Minuten begrenzt.
Es fallen keine Gebühren an.
Sie erhalten die Wohnberechtigungsbescheinigung in der Regel in drei Wochen, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen und Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Sie erhalten das Ergebnis direkt.
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz
Es gelten die Wohnraumfördergesetze der einzelnen Bundesländer. Haben die Länder keine eigenen Gesetze erlassen, gilt das Gesetz des Bundes.