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Hier können Sie Ihre Jahresmeldung Aalbesatz nach § 4 Abs. 4 AalVO bei der oberen Fischereibehörde einreichen.
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keine
30 - 60 Minuten
Abhängig vom Einzelfall ca. 1-4 Woche(n)
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume,
Abteilung 3
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