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Zugriffsberechtigungen erteilt das Sozialministerium Schleswig-Holstein
Das Krankenhaus Bettenregister nimmt tägliche Meldungen der Krankenhäuser über die Anzahl und die Belegung der Intensivbetten und der Betten auf den Normalstationen entgegen und stellt diese Informationen den berechtigten Interessenten kumuliert in Form von Berichten zur Verfügung. Dieses Register ist ein gemeinsam organisiertes und aufgebautes Register des Landes Schleswig-Holstein und der Freien und Hansestadt Hamburg.
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Zugriffsberechtigt sind Krankenhäuser und Rettungsdienste. Zugriffsberechtigungen erteilt das Sozialministerium.
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Tizia Liesche
Ministerium für Justiz
und Gesundheit
Referat II 462
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