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Die Zugangsvoraussetzung wurde geändert, so dass für die Nutzung dieses Dienstes jetzt ein „Servicekonto Plus“ bzw. ein "Servicekonto Business" erforderlich ist.
Das „Servicekonto Plus“ verlangt einen Identitätsnachweis. Zur Registrierung brauchen Sie einen gültigen Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion und die Ausweis-App. Mit Hilfe der App registrieren Sie sich entweder auf einem Computer mit Kartenlesegerät oder ganz einfach auf Ihrem Smartphone.
Ihr bisher genutztes Servicekonto können Sie unter „Mein Bereich“ unterhalb ihres Profils umwandeln in das „Servicekonto Plus“ (Upgrade auf Servicekonto Plus).

Einfache Melderegisterauskunft

Dieser Dienst ermöglicht Privatpersonen oder Unternehmen Personendatensätze aus den Datenbeständen der Meldebehörden online abzurufen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto Plus oder Servicekonto Business.


Die gesuchte Person muss anhand des Suchprofils eindeutig identifizierbar sein.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Dataport führt den Datenbestand für die Meldebehörden in Schleswig-Holstein. Die Verantwortung für die Daten liegt bei den örtlich zuständigen Meldebehörden. Über diesen Dienst können ausschließlich Auskünfte im automatisierten Verfahren erfolgen. Sie werden von Dataport per E-Mail keine Auskünfte zu einer Personen erhalten.

Haben Sie mit der automatisierten Auskunft keinen Erfolg, können Sie sich direkt an die zuständige Meldebehörde wenden.

Die Grundlage für dieses Angebot sind die Ausführungen der §§ 44 und 49 des Bundesmeldegesetzes (BMG).

Danach enthält eine einfache Melderegisterauskunft folgende Angaben:

  • Vor- und Nachnamen,
  • Doktorgrad,
  • aktuelle Anschriften,
  • die zuletzt bekannte Wegzugsadresse
  • gegebenenfalls die Tatsache, dass die Person verstorben ist

Nicht immer ist die Meldeanschrift auch die tatsächliche Wohnanschrift. Es wird keine Gewähr übernommen, dass die Person unter der ermittelten Adresse auch zu erreichen ist.

Wie hoch sind die Kosten?

Sofern keine Ausnahme vorliegt, sind Auskünfte aus dem Melderegister kostenpflichtig. Die Minimalkosten von 5,00 Euro pro Anfrage hat der Anfragende auch dann zu tragen, wenn die erteilte Auskunft bereits bekannt ist. Nicht kostenpflichtig sind Auskünfte, die keine Personendaten enthalten (sogenannte „neutrale Antworten“). Bei Umzügen innerhalb Schleswig-Holsteins erfolgt die Adresskettenverfolgung, d. h. die Suche erfolgt automatisiert bis zur letzten bekannten Meldebehörde in Schleswig-Holstein. Die maximalen Gesamtkosten werden Ihnen vor Absenden der Anfrage angezeigt.

Zahlungsarten für Bürger:
Servicekonto: Kreditkarte
Servicekonto-Plus: Kreditkarte oder Lastschrift

Zahlungsarten für Unternehmen:
Servicekonto-Business: Kreditkarte oder Lastschrift
Zahlung per Rechnung ist nicht möglich!

Bitte beachten Sie, dass die Zahlungsbelege lediglich 30 Tage lang im Postfach aufbewahrt werden. Sollten Sie die Belege über diesen Zeitraum hinaus benötigen, speichern Sie sich diese bitte gesondert ab.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

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Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

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Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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