BOB-SH Bauleitplanung

BOB-SH Bauleitplanung ermöglicht den planenden Kommunen (Verfahrensträgern) die Beteiligung von Behörden/Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 4 BauGB elektronisch durchzuführen und die eingegangenen Anregungen online auszuwerten und zu verarbeiten.

Bürger, Behörden und Träger öffentlicher Belange erhalten online Informationen über aktuelle Bebauungsplanverfahren und haben die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Beteiligungsphasen zu verfassen und an die Kommunen abzugeben.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto oder Servicekonto Business.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Mit der Abonnierung des Online-Dienstes BOB-SH Bauleitplanung geben Behörden oder Träger öffentlicher Belange Ihr Einverständnis zur elektronischen Beteiligung gemäß §4 BauGB und akzeptieren die Nutzungsbedingungen des Online-Dienstes. Die für den Online-Dienst geltenden "Bedingungen zur Teilnahme an BOB-SH Bauleitplanung" sind unter dem untenstehenden Link unter „Was es sonst noch zu Wissen gibt" einsehbar und gelten zunächst bis zum 31.12.2022.

Wie hoch sind die Kosten?

Die Nutzung ist für Bürgerinnen und Bürger, beteiligte Behörden und Träger öffentlicher Belange kostenlos.

Den planenden Kommunen entstehen durch die Nutzung von BOB-SH Bauleitplanung keine Kosten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

variabel

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

variabel

Was es sonst noch zu wissen gibt?

Wer kann mir helfen?

Den verfahrensspezifischen Ansprechpartner können Sie in den Informationen zum einzelnen Verfahren einsehen.

Telefon:
0431-988-0

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

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