Urkundenanforderung SH

Anforderung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie von beglaubigten Registerausdrucken.

Über diesen Dienst können nur Urkunden aus bestehenden Registern ausgestellt werden. Für eine Erstbeurkundung, wenn der Personenstandsfall noch nicht registriert ist, können mit diesem Dienst keine Urkunden ausgestellt werden.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Nutzerkonto mit Online-Ausweis.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Die anfallenden Gebühren können über gängige Online-Zahlungsverfahren beglichen werden.

Über diesen Dienst können nur Urkunden aus bestehenden Registern ausgestellt werden. Für eine Erstbeurkundung, wenn der Personenstandsfall noch nicht registriert ist, können mit diesem Dienst keine Urkunden ausgestellt werden.

Wie hoch sind die Kosten?

20,00 € für jede Urkunde, 10,00 € für jede weitere identische Urkunde im gleichen Bestellvorgang

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

5 – 30 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Die Bearbeitungszeit ist individuell und richtet sich nach der Auslastung der Standesämter und den vorzulegenden Unterlagen. In der Regel dauert die Bearbeitung 1 - 3 Wochen.

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz