Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Anforderung von Geburts-, Ehe-, Sterbe- und Lebenspartnerschaftsurkunden sowie von beglaubigten Registerausdrucken.
Über diesen Dienst können nur Urkunden aus bestehenden Registern ausgestellt werden. Für eine Erstbeurkundung, wenn der Personenstandsfall noch nicht registriert ist, können mit diesem Dienst keine Urkunden ausgestellt werden.
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Die anfallenden Gebühren können über gängige Online-Zahlungsverfahren beglichen werden.
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20,00 € für jede Urkunde, 10,00 € für jede weitere identische Urkunde im gleichen Bestellvorgang
5 – 30 Minuten
Die Bearbeitungszeit ist individuell und richtet sich nach der Auslastung der Standesämter und den vorzulegenden Unterlagen. In der Regel dauert die Bearbeitung 1 - 3 Wochen.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Dieses finden Sie unter https://zufish.schleswig-holstein.de
Für fachspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehende E-Mail, für alle anderen Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular
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