Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Einrichtungen und Bestatter sind verpflichtet, Sterbefälle schriftlich anzuzeigen. Personen, die vom Tod einer Person aus eigenem Wissen Kenntnis haben, zeigen eine Sterbefall mündlich oder schriftlich an. Die schriftliche Anzeige kann auch elektronisch über diesen Online-Dienst erfolgen. Die für die Beurkundung des Sterbefalls erforderlichen Nachweise sind zunächst noch in Papierform beim Standesamt einzureichen und die Anzeige ist unterschrieben als Papier einzureichen.
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Der Sterbefall ist innerhalb von drei Werktagen nach dem Tod bei dem Standesamt anzuzeigen, in dessen Bezirk die Person verstorben ist.
Die Anzeige eines Sterbefalls ist kostenfrei. Sterbeurkunden sind kostenpflichtig. Die erste kostet 15€ jede weitere 7,50€.
Die Eingabe der Daten im Online-Dienst dauert ca. 10 Minuten. Nachweise können zur Information des Standesamtes als PDF-Format hochgeladen und an das Standesamt übermittelt werden. Die Unterlagen sowie die unterschriebene Anzeige müssen als Papier beim Standesamt zum Nachweis der Daten vorgelegt werden.
Die Bearbeitung im Standesamt dauert etwa 30 Minuten, wenn alle Unterlagen vorliegen.
Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt. Dieses finden Sie unter https://zufish.schleswig-holstein.de
Für fachspezifische Fragen wenden Sie sich bitte an die unten stehende E-Mail, für alle anderen Fragen nutzen Sie bitte das Kontaktformular
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