Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto.
Für das Stellen eines Online-Antrages benötigen Sie ein Scangerät und einen Drucker, da dem Antrag Dokumente zuzufügen sind.
Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege (gem. §23 SGB VIII) stellen.
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Für das Stellen eines Online-Antrages benötigen Sie ein Scangerät und einen Drucker, da dem Antrag Dokumente zuzufügen sind.
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
• Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes
• Ggf. Betreuungsnachweise der Kindertageseinrichtung von Geschwisterkindern
• Arbeitgeber-/Schulbescheinigungen o.ä. Nachweise für die Notwendigkeit des Betreuungsbedarfes, sofern das zu betreuende Kind das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ergänzend zum KiTa-/Schulbesuch gefördert werden soll
Bitte speichern Sie unbedingt das Antragsdokument spätestens nach dem erfolgreichen Einreichen oder drucken Sie es aus! In dem Dokument befinden sich Anlagen, die ggf. handschriftlich ergänzt und unterschrieben werden müssen, bevor sie später als erforderliche Dokumente online nachgereicht werden. Wenn das Einreichen vollständig abgeschlossen ist, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Dokumente.
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitte den „Unterbrechen“-Button.
Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an.
Zum Stellen des Antrages über dieses Portal benötigen Sie ca. 15-25 Minuten.HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitten den „Unterbrechen“-Button
Die Bearbeitungsdauer kann in den verschiedenen Jugendämtern variieren.
Die Höhe der vom Kreis Segeberg gewährten laufenden Geldleistung an eine Tagespflegeperson ist je nach Qualifikation dieser sowie dem Betreuungsort individuell festgesetzt, unabhängig vom Alter des betreuten Kindes.
Der Umfang der Förderung richtet sich ab Vollendung des ersten Lebensjahres nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Sorgeberechtigten zu einem monatlichen Kostenbeitrag herangezogen. Dieser bemisst sich nach der jeweils gültigen Fassung der gesetzlichen Regelung in § 50 i. V. m. § 31 KiTaG und ist grundsätzlich zum Ende des Betreuungsmonats direkt an den Kreis Segeberg zu leisten.
Der monatliche Beitrag ist unabhängig von Abwesenheitszeiten des Kindes und/oder Ausfallzeiten der Tagespflegeperson in voller Höhe zu leisten.
Auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechendes Formular können Sie sich im Anschluss an die jetzige Antragstellung herunterladen.
Kreis Segeberg
Der Landrat
Fachdienst 51.10 – Kindertagespflege
Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg
(Besucheranschrift: Burgfeldstr. 41a)
Internet: www.segeberg.de
Fax: +49 4551 951 9565
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz