Kindertagespflege
Mit diesem Dienst können Sie einen Antrag auf eine laufende Geldleistung für Kindertagespflege (gem. §23 SGB VIII) im Kreis Segeberg stellen.
Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Für das Stellen eines Online-Antrages benötigen Sie ein Scangerät und einen Drucker, da dem Antrag Dokumente zuzufügen sind.
Eine Beantragung ist rückwirkend höchstens ab dem 01. des laufenden Kalendermonates möglich.
Ein Schaubild zum Thema "Tagespflege" finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt".
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Norderstedt (als Betreuungsort) die Kindertagespflege auf Grundlage einer eigenen Satzung fördert. Ansprechpartner ist das Jugendamt der Stadt Norderstedt.
Für das Stellen eines Online-Antrages benötigen Sie ein Scangerät und einen Drucker, da dem Antrag Dokumente zuzufügen sind.
Eine Beantragung ist rückwirkend höchstens ab dem 01. des laufenden Kalendermonates möglich.
Ein Schaubild zum Thema "Tagespflege" finden Sie unter "Was es sonst noch zu wissen gibt".
Bitte beachten Sie, dass die Stadt Norderstedt (als Betreuungsort) die Kindertagespflege auf Grundlage einer eigenen Satzung fördert. Ansprechpartner ist das Jugendamt der Stadt Norderstedt.
Worauf muss ich sonst noch achten?
Bitte halten Sie folgende Unterlagen bereit:
• Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes
• Ggf. Betreuungsnachweise der Kindertageseinrichtung von Geschwisterkindern
• Arbeitgeber-/Schulbescheinigungen o.ä. Nachweise für die Notwendigkeit des Betreuungsbedarfes, sofern das zu betreuende Kind das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ergänzend zum KiTa-/Schulbesuch gefördert werden soll
Bitte speichern Sie unbedingt das Antragsdokument spätestens nach dem erfolgreichen Einreichen oder drucken Sie es aus! In dem Dokument befinden sich Anlagen, die ggf. handschriftlich ergänzt und unterschrieben werden müssen, bevor sie später als erforderliche Dokumente online nachgereicht werden. Wenn das Einreichen vollständig abgeschlossen ist, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Dokumente.
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitte den „Unterbrechen“-Button.
• Geburtsurkunde des zu betreuenden Kindes
• Ggf. Betreuungsnachweise der Kindertageseinrichtung von Geschwisterkindern
• Arbeitgeber-/Schulbescheinigungen o.ä. Nachweise für die Notwendigkeit des Betreuungsbedarfes, sofern das zu betreuende Kind das 1. Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder ergänzend zum KiTa-/Schulbesuch gefördert werden soll
Bitte speichern Sie unbedingt das Antragsdokument spätestens nach dem erfolgreichen Einreichen oder drucken Sie es aus! In dem Dokument befinden sich Anlagen, die ggf. handschriftlich ergänzt und unterschrieben werden müssen, bevor sie später als erforderliche Dokumente online nachgereicht werden. Wenn das Einreichen vollständig abgeschlossen ist, haben Sie keinen Zugriff mehr auf die Dokumente.
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitte den „Unterbrechen“-Button.
Wie hoch sind die Kosten?
Es fallen keine Gebühren für die Antragstellung an
Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?
Zum Stellen des Antrages über dieses Portal benötigen Sie ca. 15-25 Minuten.
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitten den „Unterbrechen“-Button
HINWEIS: Wenn Sie die Antragstellung unterbrechen möchten, nutzen Sie bitten den „Unterbrechen“-Button
Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?
Sofern bei Antragstellung alle Unterlagen vollständig vorhanden sind, kann die Bearbeitungszeit bis zu 8 Wochen dauern.
Was es sonst noch zu wissen gibt?
Weitere Hinweise für Sie
Die Höhe der vom Kreis Segeberg gewährten laufenden Geldleistung an eine Tagespflegeperson ist je nach Qualifikation dieser sowie dem Betreuungsort individuell festgesetzt, unabhängig vom Alter des betreuten Kindes.
Der Umfang der Förderung richtet sich ab Vollendung des ersten Lebensjahres nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Dieser beträgt für unter 3jährige Kinder 7,21 €, für über 3jährige Kinder 5,66 € je wöchentlicher Betreuungsstunden.
Beispiel: 4j. Kind, 30 Std/Wo in Betreuung: 5,66 € x 30 = 169,80 € monatl. Elternbeitrag
Der monatliche Beitrag ist unabhängig von Abwesenheitszeiten des Kindes und/oder Ausfallzeiten der Tagespflegeperson in voller Höhe zu leisten.
Auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechendes Formular können Sie sich im Anschluss an die jetzige Antragstellung herunterladen.
Der Umfang der Förderung richtet sich ab Vollendung des ersten Lebensjahres nach dem individuellen Bedarf des Kindes.
Für die Inanspruchnahme der Kindertagespflege werden die Eltern zu einem Kostenbeitrag herangezogen. Dieser beträgt für unter 3jährige Kinder 7,21 €, für über 3jährige Kinder 5,66 € je wöchentlicher Betreuungsstunden.
Beispiel: 4j. Kind, 30 Std/Wo in Betreuung: 5,66 € x 30 = 169,80 € monatl. Elternbeitrag
Der monatliche Beitrag ist unabhängig von Abwesenheitszeiten des Kindes und/oder Ausfallzeiten der Tagespflegeperson in voller Höhe zu leisten.
Auf Antrag bei dem für Sie zuständigen Sozialamt kann der Elternbeitrag ganz oder teilweise erlassen werden. Ein entsprechendes Formular können Sie sich im Anschluss an die jetzige Antragstellung herunterladen.
Wer kann mir helfen?
Kreis Segeberg
Der Landrat
Fachdienst 51.10 – Kindertagespflege
Hamburger Str. 30
(Besucheranschrift: Burgfeldstr. 41a)
23795 Bad Segeberg
Internet: www.segeberg.de
Fax: +49 4551 951 9565
Der Landrat
Fachdienst 51.10 – Kindertagespflege
Hamburger Str. 30
(Besucheranschrift: Burgfeldstr. 41a)
23795 Bad Segeberg
Internet: www.segeberg.de
Fax: +49 4551 951 9565
- Tel. +49 4551 951 0
- tagespflege@segeberg.de
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