Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Fahrzeuge und Anhänger, welche ab 01.01.15 mit neuen Kennzeichen zugelassen worden sind, können hier außer Betrieb gesetzt werden.
Sofern lediglich die Zulassungsbescheinigung Teil I ab 01.01.15 ausgestellt worden ist, kann zusätzlich eine Adressänderung vorgenommen werden. Des Weiteren können Neuzulassungen und − sofern die Zulassungsbescheinigung Teil I ab 01.01.15 und die Zulassungsbescheinigung Teil II ab 01.01.18 ausgestellt worden ist − auch Wiederzulassungen und Umschreibungen durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass die Zulassung im Regelfall erst drei Tage nach dem Versenden der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam wird, sofern Sie keine Umschreibung mit Kennzeichenbeibehaltung beantragen.
Bis auf die Außerbetriebsetzung kann aktuell noch keine Antragsstellung in den Kreisen und kreisfreien Städten SE, RZ, HL, und OD vorgenommen werden.
Von der Online-Bearbeitung ausgeschlossen sind Sonderkennzeichen (siehe unten)
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Folgendes wird benötigt, um den Dienst zu verwenden:
Folgende Sonderkennzeichen sind von Online-Bearbeitung ausgeschlossen: rote und ausgenommen bei einer Außerbetriebsetzung auch grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
Je nach Vorgang und Zulassungsstelle fallen unterschiedliche Kosten an. Die genauen Gebühren können erst nach vollständiger Eingabe der Daten ermittelt werden. Sie werden mittels ePayment erhoben.
Je nach Vorgangsart ca. 15 Minuten.
Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 3 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente und Plaketten werden Ihnen im Anschluss - je nach Vorgang - postalisch neu zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung im Regelfall erst drei Tage nach Versenden der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam wird, sofern Sie keine Umschreibung mit Kennzeichenbeibehaltung beantragen.
Sonstige Anfragen (z.B. zu Terminvereinbarungen) richten Sie bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.
Bei Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich an:
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