Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Hinweis:
Die gesetzlichen Veränderungen zum 01.09.2023 (I-Kfz-Stufe 4) sind bis auf die Anpassungen der Gebühren und Rechtsgrundlagen noch nicht umgesetzt. Bei Kennzeichenwechsel ist folglich das sofortige Losfahren noch nicht möglich. Auch können noch keine Zulassungen auf juristische Personen, „E“-Kennzeichen, „H“-Kennzeichen und Saisonkennzeichen vorgenommen werden.
Hierzu wurde ein neuer Onlinedienst durch einen neuen Betreiber aufgebaut (https://www.komm.one). Aktuell konnte dieser Dienst für das Land Schleswig-Holstein jedoch noch nicht angebunden werden.
Bis auf die Außerbetriebsetzung kann in diesem bis dahin noch aktiven Onlinedienst aktuell keine Antragsstellung in den Kreisen und kreisfreien Städten SE, RZ, HL, und OD vorgenommen werden.
Für NMS kann hier derzeit gar keine Online-Antragsstellung vorgenommen werden.
Alle anderen Zulassungsbehörden des Landes bieten die Außerbetriebsetzung, Adressänderung, Umschreibung und die Neuzulassung an.
Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.
Folgendes wird benötigt, um den Dienst zu verwenden:
Folgende Sonderkennzeichen sind von Online-Bearbeitung ausgeschlossen: rote und ausgenommen bei einer Außerbetriebsetzung auch grüne Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, „E“ und „H“-Kennzeichen, Saisonkennzeichen und Wechselkennzeichen.
Je nach Vorgang und Zulassungsstelle fallen unterschiedliche Kosten an. Die genauen Gebühren können erst nach vollständiger Eingabe der Daten ermittelt werden. Sie werden mittels ePayment erhoben.
Je nach Vorgangsart ca. 15 Minuten.
Je nach Vorgangsart sofort bzw. innerhalb von 3 Arbeitstagen. Die innerhalb der Vorgangsbearbeitung bereits durch Sie entwerteten Fahrzeugdokumente und Plaketten werden Ihnen im Anschluss - je nach Vorgang - postalisch neu zugestellt.
Bitte beachten Sie, dass die Zulassung im Regelfall erst drei Tage nach Versenden der Zulassungsunterlagen durch die Zulassungsbehörde wirksam wird, sofern Sie keine Umschreibung mit Kennzeichenbeibehaltung beantragen.
Sonstige Anfragen (z.B. zu Terminvereinbarungen) richten Sie bitte an Ihre örtliche Zulassungsbehörde.
Bei Fragen zum Onlinedienst wenden Sie sich an:
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz