Weinanbau - Weinrechtliche Meldungen

Abgabe von weinrechtlich vorgesehenen Meldungen
Für folgende Bereiche können Sie Meldungen durchführen:

  1. Jährliche Meldung der Rebflächen für die EU-Weinbaukartei
  2. Jährliche Meldung der Traubenernte und Weinerzeugung
  3. Meldung über önologische Verfahren
  4. Anzeige von Hobbyrebflächen (Rebflächen kleiner als 0,1 ha)
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Wie hoch sind die Kosten?

Es fallen keine Gebühren an.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

Je nach Meldung 5 bis 10 Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Mit der Meldung ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Alles andere machen wir.

Wer kann mir helfen?

Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel

Telefon:
0431 988 0

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
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