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Abgabe von weinrechtlich vorgesehenen Meldungen
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Es fallen keine Gebühren an.
Je nach Meldung 5 bis 10 Minuten.
Mit der Meldung ist die Angelegenheit für Sie erledigt. Alles andere machen wir.
Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz des Landes Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
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