Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?
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Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (z.B. Frühförderung, Schulbegleitung, Einzelintegration, heilpädagogische Betreuung in der Kita) für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.
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Zur Vervollständigung Ihres Antrags benötigen Sie folgende Dokumente im PDF-Format:
Bitte beachten Sie, dass für Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach Schuleintritt vorrangig das Jugendamt zuständig ist.
keine
ca. 30 - 45 Minuten
Zwischen 2 Wochen und 2 Monaten (bei Einholung der Stellungnahme weiterer Ämter).
Team EGH Minderjährige
Hamburger Straße 30
23795 Bad Segeberg
Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz