Eingliederungshilfe für Minderjährige nach SGB IX

Mit diesem Dienst können Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX (z.B. Frühförderung, Schulbegleitung, Einzelintegration, heilpädagogische Betreuung in der Kita) für behinderte und von Behinderung bedrohte Minderjährige beantragen.

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Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen?

Zur Nutzung dieses Dienstes benötigen Sie ein Servicekonto.

Worauf muss ich sonst noch achten?

Zur Vervollständigung Ihres Antrags benötigen Sie folgende Dokumente im PDF-Format:

  • Sorgerechtsnachweis (falls kein gemeinsames Sorgerecht vorliegt)
  • ggf. ausländerrechtliche Dokumente zum Aufenthaltsstatus
  • Bescheid über die Einstufung des Pflegegrades Ihres Kindes
  • Schwerbehindertenausweis (bei Schwerbehinderung des Kindes)

Bitte beachten Sie, dass für Leistungen für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche nach Schuleintritt vorrangig das Jugendamt zuständig ist.

Wie hoch sind die Kosten?

keine

Wie lange dauert die Bearbeitung durch mich?

ca. 30 - 45 Minuten

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Zwischen 2 Wochen und 2 Monaten (bei Einholung der Stellungnahme weiterer Ämter).

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Hier finden Sie Informationen zum Datenschutz.
Datenschutz