Informationen zu den Eingabefeldern für die Online Anhörung Verwarnung Verkehr
Allgemein
Eingabe der Zugangsdaten
Abbrechen
Weiter
Zurück
Tatvorwurf
Beweise
Hinweise
Äußerung I
Äußerung II
Zusammenfassung
Bestätigung
FAQ für die Online Anhörung Verwarnung Verkehr
Allgemein
Die Nutzung der Online-Anhörung ist freiwillig. Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Äußerung auf dem Postweg zu übersenden. Ihre Angaben werden sicher mittels SSL-Verschlüsselung übertragen. Im Rahmen der Online-Anhörung haben Betroffene oder Zeugen in Verwarnungs- oder Bußgeldverfahren die Möglichkeit, sich über einen auf den jeweiligen Schreiben aufgedruckten Zugangscode im Online-Portal anzumelden. Für die Online-Anhörung benötigen Sie also folgende Unterlagen:
entweder Anhörungsbogen oderZeugenfragebogen oder
Verwarnungsgeldangebot oder
Informationsschreiben
Nach erfolgreicher Anmeldung werden Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet. Bitte beachten Sie den Button „Weiter“ im unteren Bereich des Formulars.
Widerrufsrecht: Ihr Recht auf Widerruf der Einwilligung können Sie durch Abbruch des Online-Dienstes jederzeit wahrnehmen.
Bei Fragen zum Umgang mit Ihren Daten können Sie sich an den behördlichen Datenschutzbeauftragten wenden. Diesen finden Sie in dem Ihnen vorliegenden Schreiben.
Eingabe der Zugangsdaten
Der Zugang zu diesem Portal ist nur mit den Zugangsdaten des zuletzt an Sie versandten Schriftstücks möglich. Ihre Angaben werden dabei verschlüsselt übertragen. Sie erkennen dies daran, dass auf der Adressleiste Ihres Browsers das Schloss-Symbol geschlossen ist. Zusätzlich wird Ihnen eine kleine Rechenaufgabe gestellt, um den eventuellen Zugangsversuch durch automatische Systeme zu verhindern. Wenn Sie länger als 20 Minuten keine Eingaben vornehmen (oder nicht auf einen Link klicken), wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen beendet und es werden alle bereits getätigten Eingaben gelöscht. Mit Setzen des Häkchens bestätigen Sie, der im Anschreiben genannte Adressat zu sein.
Abbrechen
Mit dem Button wird Ihre Sitzung aus Sicherheitsgründen beendet. Alle bereits getätigten Eingaben werden gelöscht. Der Button wird auf jeder Seite angezeigt.
Weiter
Mit dem Button werden Sie Schritt für Schritt durch das Verfahren geleitet. Der Button wird auf jeder Seite angezeigt. Direktzugriffe über die Menüleiste sind nicht möglich.
Zurück
Ab der Seite "Beweise" bzw. "Hinweise" haben Sie jederzeit die Möglichkeit im Verfahren durch diesen Button zur jeweils vorhergegangenen Seite zurückzublättern , um z.B. Korrekturen vorzunehmen und Ihre Abfrage bei Bedarf abändern zu können.
Tatvorwurf
Hier haben Sie die Möglichkeit sich ihr vorher erhaltenes Schriftstück mit dem Tatvorwurf online anzuschauen.
Beweise
Hier haben Sie die Möglichkeit eventuell bestehende Fotos zu ihrem Fall einzusehen. Sind in ihrem Fall keine Fotos vorhanden, wird die Seite Beweise ausgeblendet.
Hinweise
Sind Hinweise im Verfahren hinterlegt, wird diese Seite angezeigt, sonst ist sie ausgeblendet.
Äußerung I
Je nach Vorgangsart können freiwillig (optionale) abweichende Angaben zu ihrer Person gemacht werden bzw. die Personalien des Fahrzeugführers oder an wen das Fahrzeug überlassen wurde niedergeschrieben werden. Als Zeuge werden Sie außerdem auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hingewiesen.
Sollten Ihre erfassten Daten im Anschreiben nicht korrekt sein oder möchten Sie Änderungen vornehmen, füllen Sie bitte die entsprechenden Felder aus.
Äußerung II
Hier haben Sie die Möglichkeit entweder in Kurzform den Verstoß zuzugeben bzw. nicht zuzugeben und zusätzlich ggf. eine Begründung zu schreiben.
Sie haben die Möglichkeit, sich über den Tatvorwurf zu äußern und ggf. Dokumente hochzuladen.
Zusammenfassung
Hier sind für Sie alle Daten, die Sie eingegeben haben, zusammengefasst dargestellt.
Bestätigung
Hier wird Ihnen der Versand ihrer Stellungnahme bestätigt. Gleichzeitig können Sie sich eine Kopie ihrer Stellungnahme herunterladen.
FAQ für die Online Anhörung Verwarnung Verkehr
Warum sehe ich keine Seite mit Beweismitteln?
Aus technischen Gründen kann es möglich sein, dass in Ihrem Fall keine Fotos abgebildet werden können. Dann wird die Seite „Beweismittel“ ausgeblendet.
Es werden keine Beweisfotos angezeigt, woran liegt das?
Bitte prüfen Sie, ob in dem Anschreiben Fotos als Beweismittel aufgeführt sind. Fotos als Beweismittel werden nicht in allen Verfahren angefertigt.
Die Bestätigung wurde nicht aktiv von mir heruntergeladen, kann das nachgeholt werden?
Nein, nach Abschluss der Online Anhörung durch „Senden“ können Sie den Vorgang nicht wieder aufrufen.
Was für Dokumente soll ich hochladen?
Sie müssen keine Dokumente hochladen. Diese Funktion bietet Ihnen nur die Möglichkeit, für den Vorgang nützliche Information hochzuladen, wenn sie nicht in Textform angegeben werden kann.
Warum soll ich so viele Angaben machen, wenn ich den Verstoß zugebe?
Wenn Sie den Verstoß zugeben, dann reicht es, wenn Sie das entsprechende Feld ankreuzen. Detaillierte Äußerungen sind nicht notwendig. Bei einem Verwarngeldangebot ist der Vorgang mit Ihrer Zahlung dann abgeschlossen.
Bei einer Anhörung im Rahmen eines Bußgeldverfahrens entscheidet die zuständige Bußgeldstelle über den Fortgang das Verfahrens.