Volksinitiativen

Hier finden Sie Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben der Artikel 12 bis 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) im Online-Dienst „Volksinitiativen“.

I. Datenverarbeitung beim Informieren über Volksinitiativen

Bürgerinnen und Bürger können den Online-Dienst „Volksinitiativen“ nutzen, um sich digital über Volksinitiativen zu informieren und diese einzusehen. Die Nutzung des Dienstes zu informatorischen Zwecken ist ohne Registrierung oder Übermittlung anderer Informationen möglich.

Damit Sie die Webseite betrachten können, werden aber personenbezogene Daten vom Serviceportal Schleswig-Holstein verarbeitet. Die näheren Details finden Sie in der Datenschutzerklärung des Serviceportals.

II. Datenverarbeitung beim digitalen Erstellen, Veröffentlichen und elektronischen Zeichnen von Volksinitiativen

Zur Landtagswahl in Schleswig-Holstein wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger können im Online-Dienst „Volksinitiativen“ eine laufende Volksinitiative mit ihrer elektronischen Zeichnung unterstützen oder eine eigene Volksinitiative erstellen und veröffentlichen. Zum digitalen Erstellen und Veröffentlichen einer Volksinitiative ist ein Servicekonto mit Identifikationsnachweis („Servicekonto Plus“) erforderlich. Zur Unterstützung der Volksinitiative mit einer elektronischen Zeichnung ist entweder ein Servicekonto Plus oder ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion sowie ein angeschlossenes Kartenlesegerät oder ein NFC-fähiges Smartphone mit der App „AusweisApp2“ erforderlich. Nähere Details zur Datenverarbeitung beim Servicekonto Plus finden Sie in der Datenschutzerklärung des Serviceportals.

1. Welche Daten werden zu welchen Zwecken und auf welcher Grundlage verarbeitet?

a) Erstellung und Veröffentlichung einer Volksinitiative

Wenn Sie im Online-Dienst eine Volksinitiative erstellen und veröffentlichen, werden folgende personenbezogene Daten im Online-Dienst verarbeitet.

  1. Bei der Erstellung einer Volksinitiative können Sie die Namen von drei Vertreterinnen und Vertretern der Volksinitiative (Vertrauenspersonen) und deren Stellvertreterinnen oder Stellvertretern benennen.
  2. Daneben werden folgende Informationen von Ihnen als Initiatorin oder Initiator erhoben, damit die Landtagspräsidentin oder der Landtagspräsident Sie nach der Einreichung eines Antrages bei Fragen und zur Terminabstimmung kontaktieren kann:
    • Vorname
    • Nachname
    • E-Mailadresse (optional)
    • Telefonnummer (optional)
    • Mobilfunknummer (optional)
    • Adresse (Straße, Hausnummer, optional: Adresszusatz, Postleitzahl, Wohnort)
    Soweit vorhanden, werden diese Daten aus dem Servicekonto Plus Ihnen als Vorschlag in dem vorausgefüllten Formular bereitgestellt.

Die Daten der Initiatorin oder des Initiators, der Vertrauenspersonen und deren Stellvertretungen werden im Online-Dienst ausschließlich verarbeitet, damit Sie die Unterlagen für den nötigen schriftlichen Antrag auf Behandlung einer Volksinitiative (§ 6 Absatz 1 Volksabstimmungsgesetz) erstellen können. Diese Daten werden im Online-Dienst nicht veröffentlicht. Wenn Sie die elektronische Mitzeichnung beenden, können Sie einen PDF-Export der Antragsunterlagen zum Ausdrucken erzeugen. Neben dem schriftlichen Antrag können Sie die Antragsunterlagen auch über den Online-Dienst an die Landtagspräsidentin oder den Landtagspräsidenten über den Online-Dienst senden.

Die genannten Daten werden im Online-Dienst unverzüglich gelöscht, nachdem die Entscheidung des Landtages über die Zulässigkeit der Volksinitiative unanfechtbar geworden ist.

b) Unterstützung einer Volksinitiative durch elektronische Zeichnung

Wenn Sie im Online-Dienst eine laufende Volksinitiative mit Ihrer elektronischen Zeichnung unterstützen, werden folgende Daten aus dem Servicekonto Plus oder von Ihrem Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion verarbeitet:

  • Vorname
  • Nachname
  • Adresse (Straße, Hausnummer, optional: Adresszusatz, Postleitzahl, Wohnort)
  • Geburtsdatum

Daneben wird durch den Online-Dienst das Datum der elektronischen Zeichnung erhoben.

Auf Ersuchen des Landtags werden die genannten Daten zum Zwecke der Prüfung der Stimmberechtigung (§ 8 in Verbindung mit § 1 Volksabstimmungsgesetz) außerhalb des Online-Dienstes auf Grundlage von § 6a Satz 3 Volksabstimmungsgesetz vom für Inneres zuständigen Ministerium an die Meldebehörden übermittelt. Danach leiten die Meldebehörden das Ergebnis der Prüfung an das Ministerium zurück. Das für Inneres zuständige Ministerium leitet die Daten anschließend an den Landtag zur Entscheidung über die Zulässigkeit der Volksinitiative weiter. Verantwortlich für die Übermittlung ist der Landtag als ersuchende Stelle (§ 5 Absatz 2 Satz 1 Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein). Das Ministerium und die Meldebehörden löschen die Daten unverzüglich, nachdem die Entscheidung des Landtags unanfechtbar geworden ist (§ 26 Absatz 2 Landesverordnung zur Durchführung des Volksabstimmungsgesetzes).

2. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?

Verantwortlich für die Datenverarbeitung durch den Online-Dienst „Volksinitiativen“ ist das

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
E-Mail: poststelle@im.landsh.de
De-Mail: poststelle@im.landsh.DE-MAIL.de

Unsere(n) Datenschutzbeauftragte(n) erreichen Sie unter:

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS)
Datenschutzbeauftragte(r)
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Telefon: 0431 988 3306
E-Mail: datenschutz@im.landsh.de

3. Weitergabe personenbezogener Daten an Empfängerinnen und Empfänger:

Die Datenverarbeitung im Rahmen des Online-Dienstes „Volksinitiativen“ erfolgt auf den Servern der Dataport AöR, die im Auftrag des für Inneres zuständigen Ministeriums den Online-Dienst „Volksinitiativen“ betreibt.

Wenn Sie im Online-Dienst eine Volksinitiative mit Ihrer elektronischen Zeichnung unterstützen, übermittelt das für Inneres zuständige Ministerium personenbezogene Daten auf Ersuchen des Landtages an die Meldebehörden zur Überprüfung der Stimmberechtigung. Die Ergebnisse stellt das Ministerium anschließend dem Landtag zur Verfügung. Näheres finden Sie unter Ziff. II. 1. b).

Ihre im Online-Dienst gespeicherten personenbezogene Daten werden weder in ein Drittland noch an eine internationale Organisation übermittelt.

4. Wie lange werden personenbezogene Daten im Online-Dienst gespeichert?

Die jeweiligen im Online-Dienst gespeicherten personenbezogenen Daten werden unverzüglich gelöscht, nachdem die Entscheidung des Landtags über die Zulässigkeit der Volksinitiative unanfechtbar geworden ist.

III. Welche Rechte haben Sie als betroffene Person?

Sie haben nach der Datenschutz-Grundverordnung folgende Rechte:

  • Werden Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben Sie das Recht, Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten (Artikel 15 DS-GVO).
  • Sollten unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Artikel 16 DS-GVO).
  • Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 DS-GVO).
  • Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu (Artikel 20 DS-GVO).

Jede betroffene Person hat zudem das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutz-Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht ist, dass ihre personenbezogenen Daten rechtswidrig verarbeitet werden (Artikel 77 DS-GVO). Wenn Sie sich an die Aufsichtsbehörde wenden möchten, können Sie diese wie folgt erreichen:

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz (ULD) Schleswig-Holstein
Holstenstraße 98
24103 Kiel
Telefon: 0431 988 1200
Fax: 0431 988 1223
E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de

Weitere Informationen können Sie dem offiziellen Internetauftritt der Landesbeauftragten unter https://www.datenschutzzentrum.de/ entnehmen.